von ih 16.04.2025 11:00 Uhr

Neue Förderregelungen für Denkmal-Restaurierungen vorgestellt

Bei einem Treffen zwischen dem Landesdenkmalamt Bozen und dem Wirtschaftsverband lvh sind neue Regelungen zur Förderung von Restaurierungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden vorgestellt worden.

Im Bild (v.l.n.r.): Luigi Scolari (Amtsdirketor), Karin Dalla Torre (Landeskonservatorin), Renate Gamper (lvh-Vizeobfrau), Stefan Pinter (lvh-Obmann) und Helene Thaler (lvh) – Foto © lvh

Landeskonservatorin Karin Dalla Torre und Amtsdirektor Luigi Scolari informierten über die Voraussetzungen für Förderbeiträge. Förderfähig sind Arbeiten an Gebäuden, die laut Gesetzesdekret Nr. 42/2004 unter Denkmalschutz stehen. Unterstützt werden vor allem Maßnahmen zur Erhaltung historischer Bauteile – etwa Dacheindeckungen (auch aus Stroh), statische Sicherungen sowie neu auch Spenglerarbeiten aus Kupfer.

Vor Beginn der Arbeiten ist eine Genehmigung beim Denkmalamt einzuholen. Das entsprechende Formular ist online verfügbar, die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 120 Tagen. Erst nach Erhalt der Genehmigung kann um einen Förderbeitrag angesucht werden, der dann binnen sechs Monaten bearbeitet wird.

Kulturerbe und lokales Handwerk stärken

Für Kleindenkmäler kann die Genehmigung gemeinsam mit dem Förderantrag eingereicht werden. Die Beiträge orientieren sich am aktuellen Richtpreisverzeichnis.

Die neuen Regelungen sollen nicht nur den Erhalt des Südtiroler Kulturerbes sichern, sondern auch das lokale Handwerk – insbesondere Dachdecker und Spengler – wirtschaftlich stärken.

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