Fahrverbote in Tirol starten ab Freitag

Die Verbote schützen die Bevölkerung vor dem Ausweichverkehr und treten mit 18. April 2025 auf ausgewählten Landes- und Gemeindestraßen in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land in Kraft, teilt das Land Tirol mit. In den Bezirken Reutte, Imst und Kufstein starten diese am 1. Mai 2025.
Die Fahrverbote gelten bis zum 2. November 2025 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr. Um die Einhaltung weitestgehend sicherzustellen, werden vonseiten des Landes auf Antrag von Verkehrslandesrat René Zumtobel für die Saison mehr als eine halbe Million Euro für beeidete Straßenaufsichtsorgane zur Verfügung gestellt. Wie wichtig die Kontrollen sind, zeigen mit insgesamt rund 249.300 zurückgewiesenen Fahrzeugen die Bilanzzahlen der Wintersaison 2024/2025.
Die Einhaltung der Fahrverbote wird weiterhin durch die Polizei sowie vom Land Tirol beauftragte Sicherheitsorgane kontrolliert. Fahrzeuge, die auf das niederrangige Straßennetz ausweichen, werden von diesen zurück auf die Hauptverkehrsroute verwiesen.
Fahrverbote für den Ausweichverkehr
Die Fahrverbote gelten für alle Kraftfahrzeuge – also auch für Pkw und Motorräder –, die sich in Tirol auf der Durchreise befinden und das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist ausgenommen. Alle Sommerfahrverbote finden sich übersichtlich dargestellt unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.
Übersicht Sommerfahrverbote
Bezirk Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt
- An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 19:00 Uhr
- von 18. April bis 2. November 2025
Bezirk Imst, Kufstein und Reutte
- An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 07:00Â bis 19:00 Uhr
- von 1. Mai bis 2. November 2025
