von lif 11.03.2025 10:55 Uhr

Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln: „Kein Zwang, sondern Sensibilisierung!“

Auf der Tagesordnung der Landtagssitzungsfolge im März scheint auch der Landesgesetzentwurf Nr. 19/24: Änderung des Landesgesetzes vom 4. Mai 2023, Nr. 7, „Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Gemeinschaftsverpflegung“ auf. Der Wirtschaftsverband hds wiederholt seine ablehnende Haltung zum Gesetzesentwurf, der die verpflichtende Herkunftsangabe von Fleisch, Milch und Eiern verschärft. 

Der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.

„Wir sind mit dieser Haltung nicht allein und fühlen uns somit darin bestätigt: Auch der Rat der Gemeinden hat zum Entwurf bereits Mitte Februar ein negatives Gutachten abgegeben – unter anderem mit der Begründung, dass eine weitergehende Verschärfung auch zusätzliche bürokratische Hürden für Unternehmen schafft“, betont hds-Präsident Philipp Moser. Des Weiteren würde es zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes kommen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Verbraucher zu schaffen, so der Rat, der abschließend meint, dass daher an der bestehenden Regelung festgehalten und auf eine zusätzliche bürokratische Belastung verzichtet werden sollte.

„Wir bleiben bei unserer Auffassung: Anstatt neuer Verpflichtungen zu schnüren oder neue Bürokratie einzuführen, sollten die Ressourcen besser in Sensibilisierung von Betrieben, Kunden, Konsumenten und Gästen investiert werden. Und so sollte auch die Kennzeichnung der Herkunft auf freiwilliger Basis erfolgen“, betont hds-Präsident, Philipp Moser.

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