Bruneck: Mehrere Verstöße auf Baustellen festgestellt

Bei den Kontrollen stellten die Beamten mehrere Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze fest. In der ersten Baustelle wurde der Arbeitgeber angezeigt, weil er seine Arbeiter nicht dazu verpflichtet hatte, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Zwei Bauarbeiter wurden ebenfalls angezeigt, da sie ohne die vorgeschriebene Schutzausrüstung arbeiteten.
Auf der zweiten Baustelle wurden zwei verantwortliche Personen angezeigt. Einer von ihnen, der Vertreter einer Baufirma, hatte die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften nicht überprüft. Der andere, Vertreter einer weiteren Firma, hatte nicht sichergestellt, dass die verwendeten Geräte den Sicherheitsanforderungen entsprachen und dass alle Arbeiter die erforderliche Ausbildung hatten. Zudem wurden zwei Bauarbeiter beanstandet: Einer hatte keine Schutzausrüstung, der andere führte gefährliche Arbeiten aus, die ihn und seine Kollegen in Gefahr brachten.
Laut geltendem Recht gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld rechtskräftig bewiesen ist.






