Klarstellung zu den Rentenzuschüssen für Kunst- und Kulturschaffende

Strenge Kriterien für Rentenzuschüsse
Schorn betont, dass nur jene Künstler einen regionalen Rentenzuschuss beantragen können, die im Landesverzeichnis registriert sind und ihren Lebensunterhalt hauptberuflich mit ihrer Kunst bestreiten. Damit sei Rabensteiners Behauptung, Hobby-Künstler oder nicht-ansässige Personen würden davon profitieren, klar widerlegt. „Auch Handwerker erhalten Zuschüsse für ihre Arbeit, ohne dass ihr Berufsstand infrage gestellt wird“, so Schorn.
Geringe Kosten, hoher gesellschaftlicher Nutzen
Der Kulturetat sei im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen minimal, erklärt Schorn weiter. Während beispielsweise der Südtiroler Speck mit 750.000 Euro gefördert werde, beliefen sich die Rentenzuschüsse für Kunstschaffende im letzten Jahr auf lediglich 25.000 Euro. „Diese Unterstützung ist notwendig, da Künstler:innen oft nur für den sichtbaren Teil ihrer Arbeit bezahlt werden, während Proben oder Castings unentgeltlich bleiben“, erläutert Schorn.
Kunst als wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktor
Laut Schorn ist die Kreativwirtschaft einer der am stärksten wachsenden Wirtschaftssektoren weltweit. Investitionen in Kunst und Kultur zahlten sich vielfach aus, da jeder investierte Euro mindestens das Dreifache an wirtschaftlichem Nutzen erzeuge. Zudem trage Kultur wesentlich zur Lebensqualität und Attraktivität Südtirols als Standort bei. „Wie das Beispiel Kärntens zeigt, führt eine kulturelle Verarmung zu langfristigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nachteilen“, warnt Schorn.
PERFAS unterstützt daher den Landesrat für Kultur Philipp Achammer und die grünen Abgeordneten, die sich für eine fundierte Kulturpolitik einsetzen, anstatt mit populistischen Parolen gegen Kunst- und Kulturschaffende zu hetzen. „Denn Kultur dient nicht Einzelinteressen, sondern der gesamten Gesellschaft“, fasst Schorn zusammen.






