von ih 21.02.2025 15:47 Uhr

„Es gibt ein Recht zu leben, aber auch ein Recht zu sterben“

Der Landtagsabgeordnete Franz Ploner (Team K) hat einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der das freiverantwortliche Sterben ermöglichen soll. Laut Ploner sei es an der Zeit, dass man sich auch hierzulande mit dieser ethisch und rechtlich sensiblen Thematik auseinandersetzt. Ein entsprechendes Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019 sieht bereits vor, dass unheilbar kranke Menschen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden.

Landtagsabgeordneter Franz Ploner vom Team K - Foto: Team K

Franz Ploner betont, dass der Gesetzesantrag keine aktive Sterbehilfe vorsieht, sondern einen rechtlich geschützten Rahmen für unheilbar Kranke schaffen soll. Diese sollen – ob im Krankenhaus, Hospiz oder zu Hause – in Würde und unter fachkundiger Begleitung selbst über ihr Lebensende entscheiden können.

„Da Italien fünf Jahre nach dem Urteil noch keine gesetzliche Grundlage geschaffen hat, müssen wir in Südtirol die Debatte führen“, so Ploner. Ähnliche Diskussionen laufen bereits in den Regionen Toskana und Venetien.

Einheitliche Regeln statt rechtlicher Unsicherheiten

Kritik an möglichen regionalen Regelungen – insbesondere von der Italienischen Bischofskonferenz – weist Ploner zurück. Die Sorge, dass dadurch ein Flickenteppich in der Rechtsprechung entstehe, sei unbegründet. Wichtiger sei es, klare und einheitliche Vorgaben für ganz Italien zu schaffen. Hierzu gehöre die Einrichtung einer interdisziplinären medizinischen Kommission sowie die Bereitstellung der notwendigen fachlichen und pharmakologischen Unterstützung durch das Gesundheitssystem.

„Es gibt ein Recht zu leben, aber auch ein Recht zu sterben, wenn das Leben nur noch unerträgliches Leiden bedeutet“, so Ploner. Der Landtag von Südtirol sei der richtige Ort, um über dieses heikle Thema offen und sachlich zu diskutieren.

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