von lif 14.02.2025 16:49 Uhr

Pflegeeinstufung: Wartezeit gestiegen

2024 wurden 5.500 Pflegeeinstufungen durchgeführt, fast ein Fünftel mehr als 2023. Dennoch ist die durchschnittliche Wartezeit über die von Amts wegen vorgesehene 60 Tage Bearbeitungszeit gestiegen. 

Landesrätin Rosmarie Pamer. - Foto: LPA/Fabio Brucculeri.

„Derzeit sind es durchschnittlich 4,75 Monate; insgesamt beläuft sich die Bearbeitungszeit also auf etwas weniger als sieben Monate ab Antragstellung“, berichtet Soziallandesrätin Rosmarie Pamer: „Wobei die Zeiten stark variieren: von etwa einem Monat Verspätung im Pustertal und dem Tauferer Ahrntal bis zu sieben Monaten in den Bozner Sprengeln Gries-Quirein und Haslach-Oberau.“ Pamer betont den Einsatz aller beteiligten Stellen. „Ich weiß um die herausfordernde Arbeit, die die Mitarbeiter jeden Tag leisten und schätze diese Anstrengungen sehr. Doch wenn die Anzahl der Ansuchen steigt sowie Arbeitskräfte oder die Räumlichkeiten für die Einstufungen fehlen, dann können diejenigen, die arbeiten, nicht alles auffangen.“ Die Anzahl der Ansuchen steigt seit Jahren kontinuierlich, 2024 waren es mehr als 8.100. Dazu kommen Mitarbeiterengpässe, die etwa auf den allgemeinen Fachkräftemangel, die Bearbeitungszeiten bei der Durchführung von Stellenwettbewerben oder Pensionierungen zurückzuführen sind, so das LPA in einer Aussendung.

Schwierigkeiten bringe auch mit sich, dass es in einigen Sprengeln aktuell keine geeigneten Räumlichkeiten für die Pflegeeinstufung vor Ort gebe. „Es wird jedoch auf verschiedenen Ebenen mit Hochdruck daran gearbeitet, Lösungen zu finden“, so Alberto Zendrini, Direktor des Landesamtes für Pflegeeinstufung, und verweist auf Maßnahmen, die bereits getroffen wurden: „Wir haben landesweit Außenstellen des Amtes aktiviert. Im Osten des Landes zeigt sich, dass dies greift, wenn Mitarbeiter und Räumlichkeiten da sind.“ Das Amt für Pflegeeinstufung und die Landesabteilung Soziales arbeiteten daran, weitere organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Wartezeiten zu reduzieren.

Landesrätin Pamer erinnert daran, dass über eine Einstufung durch ein Team aus Sozialfachkräften und Krankenpfleger festgelegt wird, wer Anspruch auf Pflegegeld hat. „Wenn dieses bewilligt wird, wird es rückwirkend ab dem Tag des Antrags ausgezahlt“, sagt Pamer. In Fällen von pflegebedürftigen Personen mit fortgeschrittener Krankheit sei es auch möglich, eine Einstufung von Amtswegen in die dritte Pflegestufe zu erreichen.

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