Neue Regeln für Strom- und Gasverträge seit Jänner 2025

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Wichtige Neuerungen sind auch eine verlängerte Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften von 14 auf 30 Tage und die Verpflichtung der Anbieter, alle Mitteilungen klar, nachvollziehbar und auf einem vorher akzeptierten Datenträger zu übermitteln.
Einseitige Vertragsänderungen müssen mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden.
Zudem haften Lieferanten für Dritte, die sie mit Verkaufsaktivitäten beauftragen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) begrüßt die neuen Regelungen, fordert jedoch ein vollständiges Verbot von telefonischen Vertragsabschlüssen.
