von ih 14.02.2025 10:04 Uhr

Neue Regeln für Strom- und Gasverträge seit Jänner 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten strengere Vorschriften für den Abschluss von Strom- und Gasverträgen am Telefon, an der Haustür und im Fernabsatz. Telefonische Vertragsabschlüsse sind nur gültig, wenn Verbraucher:innen den Erhalt eines schriftlichen Angebots bestätigen. Vertragsunterlagen müssen auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

Foto: APA

Wichtige Neuerungen sind auch eine verlängerte Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften von 14 auf 30 Tage und die Verpflichtung der Anbieter, alle Mitteilungen klar, nachvollziehbar und auf einem vorher akzeptierten Datenträger zu übermitteln.

Einseitige Vertragsänderungen müssen mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden.

Zudem haften Lieferanten für Dritte, die sie mit Verkaufsaktivitäten beauftragen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) begrüßt die neuen Regelungen, fordert jedoch ein vollständiges Verbot von telefonischen Vertragsabschlüssen.

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