von lif 12.02.2025 18:42 Uhr

Land unterstützt bei Schulkosten und Schulveranstaltungen im Inland

Das erste Semester ist abgeschlossen, das zweite Semester steht schon vor der Tür: Dabei gibt es laufend Schulkosten zu begleichen – ob Kosten für diverse Anschaffungen für den Unterricht oder für Schulveranstaltungen wie zum Beispiel Sport- oder Landschul-Wochen. Das Land Tirol unterstützt Familien mit Pflichtschulkindern deshalb mit der Schulkostenbeihilfe und der Förderung von Schulveranstaltungen im Inland. 

APA/THEMENBILD

„Mit der Schulkostenbeihilfe und der Förderung von Schulveranstaltungen wollen wir einkommensschwache Familien finanziell bestmöglich unterstützen. Keine Schülerin und kein Schüler sollen wegen fehlender finanzieller Mittel Nachteile beim Schulbesuch erfahren oder bei Schulveranstaltungen, wie zum Beispiel Sport- oder Landschul-Wochen, gar zuhause bleiben müssen“, erklärt Familienlandesrätin Astrid Mair und verweist mit der nun aktuell vorliegenden Förderbilanz des vergangenen Jahres 2024 auf die große Nachfrage: „Im vergangenen Jahr 2024 wurden knapp 8.500 Anträge auf Schulkostenbeihilfe bewilligt und über 2,6 Millionen Euro an Familien zur Auszahlung gebracht.“

Schulkostenbeihilfe kann über das ganze Jahr beantragt werden

Die Schulkostenbeihilfe kann zwischen 1. Jänner und 31. Dezember eines Kalenderjahres für alle Kinder im Pflichtschulalter einmal für das jeweilige Schuljahr beantragt werden. Je nach Einkommensgrenze wird ein Zuschuss in der Höhe von 150 oder 200 Euro gewährt. Die Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen, berichtet das Land Tirol in einer Aussendung.

Die Förderung der Kosten von Schulveranstaltungen im Inland kann für Kinder, die eine Pflichtschule besuchen, ebenso bis zur neunten Schulstufe beantragt werden. Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) dauern. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und damit bis maximal 150 Euro. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.

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