von ih 12.02.2025 12:34 Uhr

Bank muss Rentner 48.000 Euro zurückerstatten

Ein 91-jähriger Rentner aus Südtirol hat nach hohen Verlusten mit Finanzprodukten erfolgreich eine Rückerstattung von seiner Bank erstritten. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) unterstützte ihn dabei und brachte den Fall vor das Anlegerschiedsgericht (ACF) der italienischen Börsenaufsicht CONSOB.

APA/THEMENBILD

Fehlinvestitionen trotz hohem Alter

Der Mann hatte zwischen 2020 und 2022 rund 260.000 Euro in verschiedene Finanzprodukte investiert, darunter vier Unit-Linked-Versicherungen und ein Zertifikat. Besonders problematisch war, dass der Anleger zum Zeitpunkt des ersten Vertragsabschlusses bereits 89 Jahre alt war. Zudem wurden zuvor andere Wertpapiere verkauft, um diese neuen Investitionen zu tätigen. Die Bank kassierte dabei Provisionen sowohl für die Vermittlung als auch für die Verwaltung der Anlagen.

Nachdem der Rentner erhebliche Verluste erlitt, wandte er sich an die VZS, um die Hintergründe zu klären. Eine detaillierte Prüfung ergab, dass die Bank ihrer Informationspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen war und die Produkte nicht den Bedürfnissen des Kunden entsprachen.

Bank verstößt gegen Informationspflichten

Im anschließenden Beschwerdeverfahren stellte sich heraus, dass die Bank dem Rentner keine ausreichenden Informationen über die Risiken der Produkte bereitgestellt hatte. Die wesentlichen Dokumente wurden lediglich elektronisch zur Verfügung gestellt, was für einen älteren Anleger nicht zumutbar war. Zudem war der verwendete MiFID-Fragebogen zu oberflächlich, um die tatsächlichen Anlagebedürfnisse und die Risikobereitschaft des Kunden realistisch zu erfassen.

Da die Beschwerde zunächst erfolglos blieb, reichte die VZS Rekurs beim ACF ein. Das Schiedsgericht entschied, dass die Bank ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden war und verpflichtete sie zur Rückerstattung der Verluste in Höhe von 41.000 Euro zuzüglich einer Aufwertung von 7.000 Euro.

Erfolgreiches Verfahren innerhalb von 18 Monaten

Die Bank akzeptierte das Urteil und zahlte dem Rentner den Betrag in voller Höhe aus. Innerhalb von eineinhalb Jahren konnte der Fall damit erfolgreich abgeschlossen werden.

Die VZS betont, dass das ACF-Verfahren eine wertvolle Möglichkeit für Kleinanleger darstellt, sich gegen Fehlberatungen und fehlerhafte Bankpraktiken zu wehren – und das völlig kostenlos und ohne Rechtsbeistand.

Hintergrund: Unit-Linked-Versicherungen und Zertifikate

Unit-Linked-Versicherungen sind fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen die Auszahlungen von der Wertentwicklung bestimmter Investmentfonds abhängen. Sie können hohe Verwaltungskosten und Anlagerisiken beinhalten.

Zertifikate sind strukturierte Finanzprodukte, die die Wertentwicklung von Basiswerten wie Aktien oder Indizes nachbilden. Sie gelten als komplex und sollten von Anlegern nur mit umfassender Kenntnis erworben werden.

Der Fall zeigt erneut, dass Anleger, insbesondere Senioren, vor Investitionen umfassend beraten werden müssen. Die Verbraucherzentrale rät daher, sich vor dem Abschluss von Finanzprodukten eingehend über die Risiken und Kosten zu informieren.

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