von lif 04.02.2025 14:53 Uhr

Zweite Sammelklage gegen die Südtiroler Volksbank

Nach der erfolgreichen Einleitung der ersten Sammelklage gegen die Volksbank AG wegen des Verkaufs von Aktien im Zeitraum 2012 bis 2015 ist ein weiterer Schritt getan: Das Aktionärskomitee Südtirol, der Verbraucherschutzverein Robin und das Centro Consumatori Italia haben mit Unterstützung einer römischen Anwaltskanzlei eine zweite Sammelklage in Venedig eingereicht. Dabei geht es um Verstöße der Volksbank bei der Kapitalerhöhung 2015 bis 2016.

Foto: BVR [CC BY-SA 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikipedia/BVG

Der Hintergrund der zweiten Sammelklage

Die Kapitalerhöhung der Südtiroler Volksbank endete am 22. Januar 2016 mit der Ausgabe von Aktien zu einem Preis von 19,20 Euro pro Aktie. Heute haben diese Aktien jedoch einen Durchschnittskurs von 10,60 Euro – ein Verlust von rund 45 Prozent. Die Kapitalerhöhung hatte ein Gesamtvolumen von 95,7 Millionen Euro und betraf mehr als 26.000 Aktionäre, berichtet der Verbraucherschutzverein Robin in einer Pressemitteilung. Es gab mehrere kritische Punkte bei der Platzierung der Aktien, unter anderem:

  1. Nicht-Aushändigung des Informationsprospekts von ca. 400 Seiten und der Zusammenfassung.
  2. Unterlassene gesetzlich vorgeschriebene Information für illiquide Wertpapiere.
  3. Festlegung des Ausgabespreises auf unfaire, unangemessene und ungerechtfertigte Weise.
  4. Nicht vorherige Aushändigung des Produktblattes, da es gleichzeitig mit dem Zeichnungsschein übergeben wurde.

Die erste Anhörung für die neue Sammelklage wurde für 12. Juni angesetzt. Die Kläger fordern Gerechtigkeit für alle betroffenen Anleger und eine umfassende Untersuchung der Vorfälle.

Was ist eine Sammelklage?

Eine Sammelklage bietet Geschädigten die Möglichkeit, ihre Rechte in einem einzigen Verfahren geltend zu machen. Dies reduziert den zeitlichen und finanziellen Aufwand erheblich und ermöglicht auch bei geringeren Ansprüchen den Zugang zur gerichtlichen Klärung. Im Bankensektor ist diese Klageform ein wichtiges Instrument, um kollektive Verstöße wirksam zu bekämpfen.

Die Klage wird von einzelnen Verbrauchern erhoben und alle, die sich in der gleichen Situation befinden, können sich anschließen, sobald die Sammelklage zugelassen wird. Die Einleitung einer Sammelklage motiviert die Parteien oft dazu, außergerichtliche Lösungen zu finden, aber bisher war die Volksbank unnachgiebig.

Der Erfolg der ersten Sammelklage ist ermutigend

Die erste Sammelklage gegen die Volksbank wegen des Erwerbs von Aktien im Zeitraum 2012 bis 2015 wurde von 645 Personen unterstützt. Das Anwaltsteam unter der Leitung von Prof. Avv. Cerniglia, Avv. Caponi und Avv. Ciammarughi ist optimistisch, was den Fortgang desFalles angeht, und das Urteil des Gerichts von Venedig wird im Verlauf des Jahres erwartet.

Walther Andreaus, Präsident des Aktionärskomitees Südtirol und Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin, betont: „Nach den schweren Zeiten, die die Aktionäre der Südtiroler Banken in den vergangenen zehn bis 15 Jahren durchgemacht haben, ist es essenziell, Licht in dieses dunkle Kapitel zu bringen. Nur so kann ein besserer Schutz für Anleger:innen

zukünftig sichergestellt werden.“

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