von ih 30.01.2025 08:02 Uhr

Neue Regelung erleichtert Nutzung von Fahrradträgern

Gute Nachrichten für Radfahrer, die ihre Fahrräder mit dem Auto transportieren: Eine neue Verordnung vereinfacht die Nutzung von Fahrradträgern erheblich. Fahrzeughalter dürfen nun Radträger, die eine Typengenehmigung nach UNECE-Regelung Nr. 26 besitzen, innerhalb der zulässigen Gewichtsgrenzen des Fahrzeugs und der Anhängevorrichtung verwenden.

Bild von jacqueline macou auf Pixabay

Eine zusätzliche Beleuchtung und eine Halterung für das gelbe Wiederholungskennzeichen sind allerdings weiterhin erforderlich. Erleichterungen gibt es auch bei den Abmessungen: Während die Trägervorrichtung nicht breiter als das Fahrzeug sein darf, dürfen die aufgeladenen Fahrräder seitlich um bis zu 30 Zentimeter über die Positionslichter hinausragen.

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider zeigt sich erfreut über die Anpassungen: „Die neuen Regelungen sind bereits in Kraft. Damit steht einer erfolgreichen Fahrradsaison nichts mehr im Wege.“ Er hatte sich gemeinsam mit Südtiroler Parlamentariern und dem Kraftfahrzeugamt des Landes in Rom für eine klare und praxisnahe Regelung eingesetzt.

Situation war lange unklar

Bisher war die Mitnahme von Fahrrädern mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden: Jeder einzelne Fahrradträger musste vom Kraftfahrzeugamt abgenommen werden, und Fahrräder durften nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen. Dies stellte insbesondere für größere Fahrräder ein Problem dar, da viele Modelle breiter sind als die meisten Pkw. Die Unsicherheiten führten zu Unklarheiten und unnötigen Strafen für Autofahrer.

Nachdem im September 2023 ein staatliches Rundschreiben nach einem Gerichtsurteil in Latium annulliert wurde, blieb die Situation zunächst unklar. Erst durch wiederholte Interventionen in Rom konnte eine eindeutige Regelung geschaffen werden. Seit dem 21. Januar 2024 besteht nun endlich Rechtssicherheit, wie Alfreider betont.

„Erheblicher Aufwand entfällt“

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die bürokratischen Anforderungen: Fahrzeughalter müssen keine gesonderte Abnahmeprüfung für ihren Fahrradträger mehr durchführen lassen.

„Damit entfällt für die Nutzer ein erheblicher Aufwand, und wir müssen die Zulassungsbescheinigung bei der Montage solcher Aufbauten künftig nicht mehr aktualisieren“, erklärt Markus Kolhaupt, Direktor des Kraftfahrzeugamts des Landes.

Mit dieser neuen Verordnung wurde eine praxisorientierte Lösung geschaffen, die Fahrradfahrern und Autofahrern gleichermaßen zugutekommt.

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