von lif 28.01.2025 17:46 Uhr

Brandschutzverfahren: Abläufe werden vereinfacht und digitalisiert

Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung auf Vorschlag von Bevölkerungsschutzlandesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher den Landesgesetzentwurf Allgemeine Brandschutzverfahren gutgeheißen. „Mit dem neuen Gesetz wird die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsberichts ZeMeT eingeführt“, hebt Landeshauptmann Kompatscher hervor.

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Jänner ein neues Landesgesetz zu den allgemeinen Brandschutzverfahren auf den Weg gebracht. (Foto: LPA/Maja Clara)

Dadurch werde das Genehmigungsverfahren hinfällig, und die angepassten Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile können unmittelbar nach Vorlage der entsprechenden Brandschutz-ZeMeT genutzt werden, erklärt Kompatscher. Neben dieser Erleichterung des Ablaufs wird das Verfahren auch digitalisiert, und zwar über den Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten und den Einheitsschalter für das Bauwesen. Der nun genehmigte Entwurf wird das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1992 ersetzen, teilt das Landespresseamt Südtirol (LPA) in einer Aussendung mit.

„Mit der Aufsicht über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen ist das Landesamt für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz betraut“, erläutert Klaus Unterweger, Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Ausarbeitung der Vorschriften und die Erstellung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns im Hinblick auf den Brandschutz für Landesgebäude. Zudem werden in der Agentur zwei Landesfachbeiräte eingerichtet: ein Landesfachbeirat für Brandschutz und ein Landesfachbeirat für die Störfallverordnung. Diese Beiräte begutachten Projekte auf Antrag und benennen Sachverständige für Lokalaugenscheine.

Verpflichtung zur periodischen Überprüfung von Brandschutzanlagen

Nach der derzeitigen Gesetzeslage wird das Brandschutzverfahren mit der Ausstellung der Benutzungsgenehmigung durch den zuständigen Bürgermeister abgeschlossen. Laut dem neuen Gesetzentwurf wird der Betreiber dazu verpflichtet, einen Freiberufler mit der regelmäßigen Überprüfung der Brandschutzanlagen und der tragenden beziehungsweise brandabschnittsbildenden Strukturen zu beauftragen. „Dies ist besonders wichtig“, betont Arianna Villotti, Direktorin des Landesamtes für Brandverhütung, „da bei Projekten mit Ingenieurmethoden für den Brandschutz die Anforderungen an aktive Brandschutzmaßnahmen steigen.“

Fire Safety Engineering und neue Kontrollmethoden

Durch die Ingenieurmethoden des Brandschutzes, auch Fire Safety Engineering genannt, können Sicherheitsbewertungen analytisch und quantitativ durchgeführt werden. Dazu gehören etwa die Effizienzprüfung von Brandschutzprojekten oder Notfallplänen. Die Techniker des Landesamtes können sich dadurch auf Tätigkeiten konzentrieren, die in die gefährlichsten Klassen fallen.

Unabhängige Prüfingenieure und Verhältnismäßigkeitsprinzip

Ein Prüfingenieur garantiert unabhängig vom Brandschutzplaner die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen. Ein Verzeichnis von qualifizierten Freiberuflern wird eingerichtet, die zur Überprüfung von Projekten befugt sind. Mit dem neuen Gesetz wird auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt: Tätigkeiten werden nach ihrem Gefährlichkeitsgrad in Gruppen eingeteilt und unterschiedlich behandelt.

Berufsbilder und klare Abgrenzung von Aufgaben

Das Gesetz definiert zudem neue Berufsbilder wie den Brandschutzexperten oder den Prüfingenieur. Maßnahmen gegen Luft- und Wasserverschmutzung sowie für Energieeinsparung sind künftig nicht mehr Teil des Brandschutzgesetzes, sondern werden von spezialisierten Gesetzen geregelt. Das neue Gesetz wird an das Gesetz Raum und Landschaft angepasst.

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