Schutz der Gewässer in Südtirol: Abstände einhalten

So nicht, weil zu nahe: Grundsätzlich gilt an Domanialgewässern beziehungsweise Fließgewässern beiderseits der Ufer ein Bannstreifen von zehn Metern - alle Eingriffe innerhalb dieses Bannstreifens sind genehmigungspflichtig. - Foto: LPA/Landesamt für Öffentliches Wassergut in der Agentur für Bevölkerungsschutz.
Laut Amtsdirektor Michael Gamper müssen Pflanzungen mindestens vier Meter und Materialablagerungen mindestens fünf Meter von der Uferkante entfernt sein. Diese Vorgaben dienen dazu, den freien Zugang zu Dämmen und Böschungen sicherzustellen und bei Hochwasser schnelle Eingriffe zu ermöglichen.
„Nur so können die Techniker, Feuerwehrkräfte und Zivilschützer Schäden an Infrastrukturen und Kulturgütern begrenzen“, betont Klaus Unterweger, Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz. Die strikte Einhaltung der Vorschriften sei daher essenziell, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.






