Liste JWA unterstützt staatsweites Referendum gegen Impf-Pflicht

Im November 2019 rekonstruiert die Anwältin Alessandra Devetag anschaulich die politischen und finanziellen Schritte, die im Jahr 2017 dazu führten, dass Italien zum westlichen Vorreiter bei der Einführung von Pflichtimpfungen für Kinder wurde und damit zur Einführung des sogenannten Lorenzin-Dekrets. In seinem ursprünglichen Wortlaut sah das Dekret vor, dass zwölf „Impfungen“ verpflichtend wären und dass die Eltern, die sich nicht an die Vorschriften halten, bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet werden. „Diese vorgesehen Schritte zeigen, dass das Dekret nicht im Interesse der öffentlichen Gesundheit eingeführt wurde und nicht im Zusammenhang mit dem Auftreten von Ausbrüchen stand, noch mit den Erfordernissen der ‚öffentlichen Ordnung‘“, so die Liste JWA in einer Aussendung.
Im Juni 2017 organisierte sich dagegen eine Handvoll unerschrockener und entschlossener Bürger, die tagelang vor dem Parlament und auf den Plätzen demonstrierten. Aufgrund ihres mutigen Widerstands reduzierte das Parlament am 31. Juli 2017 die Pflichtimpfungen von zwölf auf zehn und strich aus dem ursprünglichen Text die Bestimmung, die Eltern bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. „Die Moral, die uns diese Geschichte bietet: So klein eine Gruppe auch sein mag. Wenn sie furchtlos und entschlossen ist, alles zu tun, kann sie Erfolg haben“, betont Jürgen Wirth Anderlahn.
Mehr als sieben Jahre sind vergangen, und in der Zwischenzeit ist die COVID-19-Pandemie über das Land hereingebrochen und hat Millionen von Bürgern wachgerüttelt. Wie die erste Handvoll tapferer Krieger haben auch sie gekämpft, um die Herrschaft über ihren eigenen Körper, das Recht auf Arbeit und die Freiheit der Pflege einzufordern. „Wir haben unsere persönliche und berufliche Zeit geopfert und viele von uns haben einen sehr hohen persönlichen ‚Preis‘ für die Plandemie bezahlt. Aber das hält uns nicht auf und wir kämpfen weiter“, sagt JWA. Voraussichtlich ab Mitte März 2025 startet das Referendum, dabei kann man online, aber auch in allen Gemeinden die Unterschrift abgeben.
Die veröffentlichten Fragen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Frage 1: Aufhebung der Bestimmungen, die eine Pflichtimpfung für Kinder vorsehen, und Aufhebung der Bestimmungen, die eine entsprechende Sanktion bei Nichteinhaltung der Impfpflicht vorsehen.
Frage 2: Aufhebung der Bestimmungen, die die Impfung als Voraussetzung für den Zugang zu Vorschulen vorschreiben.
Frage 3: Aufhebung der Bestimmungen, die die Verabreichung von Impfungen mit kombinierten und teilweise kombinierten Formulierungen vorsehen, sowie des Teils, der die monovalente Impfung von der Verfügbarkeit abhängig macht.
Frage 4: Aufhebung der Bestimmungen, die die obligatorische Impfung mit Medikamenten vorsehen, die nicht gegen die Krankheit immunisieren oder bei Ansteckung durch Kinder nicht gefährlich sind.






