von ag 17.01.2025 08:09 Uhr

Knoll: „Drei Jahre lang Führerscheinneuling – Betroffene verärgert“

Mit der Abänderung der Straßenverkehrsordnung müssen sich Führerscheinneulinge nun für drei Jahre an ein Leistungslimit für ihr Fahrzeug halten. Zuvor durften Fahranfänger bereits nach einem Jahr ein größeres Fahrzeug fahren. Sven Knoll von der „Süd-Tiroler Freiheit“ fordert in einer Landtagsanfrage diesbezüglich Antworten.

Symbolbild von StockSnap auf Pixabay

In Vergangenheit durften Führerscheinneulinge nur mit Fahrzeugen bis zu 55 kW pro Tonne fahren. Mit der Abänderung der Straßenverkehrsordnung dürfen sie jetzt nach Führerscheinerwerb Fahrzeuge mit einer Leistung von 75 kW pro Tonne lenken. Diese Einschränkung gilt nun aber für drei Jahre, nicht mehr wie zuvor nur für ein Jahr.

Sven Knoll hat diesbezüglich eine Landtagsanfrage eingebracht und dabei erwähnt, dass Betroffene verärgert seien. In der schriftlichen Antwort von Landesrat Alfreider wurden folgende Informationen ersichtlich:

  • Es gibt keine Ãœbergangsfrist für die Einführung dieser Regelung für Führerscheinneulinge. In diesem Sinne trat die neue Regelung mit 14.12.2024 in Kraft.
  • Führerscheinneulinge, die vor dem 14.12.2024 den Führerschein erworben haben, sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen
  • Personen, welche seit zwei oder drei Jahren einen Führerschein besitzen, dürfen weiterhin ein Fahrzeug mit mehr als 75 kW pro Tonne lenken
  • Urlaubsgäste z.B., die in Italien mit einem ausländischen Führerschein verkehren, sind von dieser Neuregelung für Führerscheinneulinge nicht betroffen. In diesem Sinne unterliegen auch Führerscheinneulinge, die ihren italienischen Führerschein im Ausland umgeschrieben haben und nun im Besitze eines ausländischen Führerschiens sind, in Italien nicht mehr dieser neuen Reform der Straßenverkehrsordnung, diese ist eine rein inneritalienische gesetzliche Angelegenheit

Auf die abschließende Frage Knolls, wie die Landesregierung diese Neuregelung für Führerscheinneulinge bewerte und wie man sich dafür einsetzen werde, dass diese rückgängig gemacht wird, antwortet Landesrat Alfreider: „Die Landesregierung hat gemäß dem Autonomiestatut im Bereich des Führerscheinwesens keine primäre Gesetzgebungskompetenz.“

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite