von lif 20.10.2024 07:55 Uhr

Zwischen Pflicht und Verweigerung: Asylwerber und gemeinnützige Arbeit

Seit drei Monaten besteht für Asylwerber in der Bundesbetreuung eine Verpflichtung, gemeinnützige Arbeiten anzunehmen. Der Großteil der Flüchtlinge folgte dem laut vom Innenministerium veröffentlichten Zahlen. Doch 680 Asylwerbern wurde mittlerweile das Taschengeld gekürzt, weil sie trotz Aufforderung keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, das entspricht 24 Prozent.

Bild: APA/THEMENBILD

Bisher wurden mehr als 101.000 Stunden Arbeit geleistet. Beteiligt waren daran 1.757 Personen. Als gemeinnützige Arbeiten gelten Aufgaben, die für Gebietskörperschaften oder ihnen nahe stehende Einrichtungen im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden. Das betrifft etwa die Pflege von Parkanlagen oder Sportplätzen. Zehn Stunden pro Monat sollen geleistet werden, wobei die Asylwerber dafür auch das nötige Alter bzw. gesundheitliche Eignung haben müssen.

Umgesetzt ist die von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eingeleitete Verpflichtung in den Einrichtungen des Bundes sowie in Vorarlberg. Oberösterreich will folgen. Karners Devise in der Frage lautet: „Wer in Österreich Schutz erhält, soll der Gesellschaft auch etwas zurückgeben.“

APA/UT24

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