von ih 02.10.2024 06:19 Uhr

Leistbare Mieten für den Mittelstand: Neue Regelung in Südtirol

Die Südtiroler Landesregierung hat am Dienstag neue Maßnahmen zur Entlastung der angespannten Wohnsituation im Land beschlossen. Ab sofort können auch Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen auf Wobi-Wohnungen zugreifen, die bisher ausschließlich einkommensschwächeren Haushalten vorbehalten waren. Diese Neuerung, der sogenannte „bezahlbare Mietzins“, wurde anlässlich des Landesgesetzes zum öffentlichen und sozialen Wohnbau (LG 5/2022) eingeführt und soll vor allem die soziale Durchmischung fördern.

Foto: LPA/Lukas Forer.

Öffnung von Sozialwohnungen für Mittelstand

Das Wohnbauinstitut (Wobi) verwaltet über 13.000 Wohnungen in Südtirol, die bisher nur an Haushalte mit niedrigem Einkommen vermietet wurden. Mit der neuen Regelung soll nun auch der Mittelstand unterstützt werden, erklärt Wohnlandesrätin Ulli Mair: „Die Öffnung der Sozialwohnungen für den Mittelstand ist ein seit Jahren diskutiertes Ziel, das wir nun umsetzen. Damit geben wir eine konkrete Antwort auf die angespannte Wohnsituation.“

Der Mietzins wird gestaffelt und richtet sich nach dem Einkommen der Mieter. Dieser soll zwischen 60 und 100 Prozent des Landesmietzinses betragen, der aktuell etwa 8,50 Euro pro Quadratmeter beträgt. Die Berechnung der Einkommenssituation erfolgt über die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE). Die neue Regelung richtet sich an Einzelpersonen und Familien, deren Einkommen zwar über der Grenze für eine Sozialwohnung liegt, jedoch immer noch zu niedrig ist, um eine angemessene Wohnung auf dem freien Markt zu mieten.

„Soziale Durchmischung in Städten fördern“

Zunächst wurde die Höchstzahl an Wobi-Wohnungen festgelegt, die zu diesen Bedingungen vermietet werden können: In Bozen stehen bis zu 60 der über 6000 Wobi-Wohnungen zur Verfügung, in Meran 40, in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sind es 15 und in kleineren Gemeinden bis zu fünf Wohnungen. Der Großteil der Wohnungen bleibt weiterhin dem sozialen Mietzins vorbehalten. Eine Anpassung der Anzahl der Wohnungen ist nach einer ersten Phase vorgesehen.

„Mit dieser neuen Möglichkeit wollen wir nicht nur den Mittelstand unterstützen, sondern auch die soziale Durchmischung in den Städten fördern“, betont Landesrätin Mair. „Gleichzeitig schaffen wir in kleineren Gemeinden, in denen die Nachfrage nach Sozialwohnungen oft geringer ist, zusätzliche Optionen.“

An Ausschreibungen wird gearbeitet

Das Wohnbauinstitut arbeitet derzeit an der Umsetzung der Ausschreibungen. Eine direkte Antragstellung für Wohnungen zu einem leistbaren Mietzins ist momentan noch nicht möglich.

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