Betreiben Netflix und Amazon illegale Sache?

Fernsehwerbung kann äußerst störend sein, vor allem wenn man entspannt einen Film genießen möchte. Einige Fernsehsender lassen einen das Gefühl haben, mehr Werbung als Film zu sehen. Aber es gibt Alternativen: ARD, ZDF oder ORF sowie Streamingdienste wie Netflix, AppleTV+ und Amazon Prime Video bieten gegen eine monatliche Gebühr werbefreies Fernsehen an. Mit dem ist jedoch Schluss, denn immer mehr Anbieter fangen nun ebenfalls an, Werbung zu schalten.
Seit Februar müssen Amazon-Nutzer, die mit ihrem Prime-Abo bisher werbefrei Filme und Serien sehen konnten, einige Euro mehr im Monat zahlen, um weiterhin ohne Werbung zu streamen. Diese Änderung hat zu heftigen Reaktionen geführt, insbesondere von Verbraucherschützern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Deutschland hat Amazon abgemahnt und plant, gegen das einseitige Vorgehen des Unternehmens zu klagen.
Verbraucherschützer halten die Maßnahme für überzogen und sehen darin einen Bruch des bisherigen Versprechens von werbefreiem Streaming. Sie argumentieren, dass die nachträgliche Einführung von Werbung ohne Zustimmung der Kunden unfair sei und möglicherweise rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die Reaktion des vzbv zeigt, dass die Einführung von Werbung bei Streamingdiensten ein umstrittenes Thema ist und wohl noch für weitere Diskussionen sorgen wird.
Was das Gesetz sagt
Wie das Europäische Verbraucherzentrum Bozen gegenüber UT24 mitteilt, gelten in Italien für kostenpflichtige audiovisuelle Dienste und damit auch für Streaming-Plattformen die Regelungen des Gesetzesdekrets Nr. 208/2021, mit dem die EU-Richtlinie 1808/2018 umgesetzt wird. Insbesondere sehe dabei Artikel 45, Absatz 4 dieses Dekrets vor, dass „die Übertragung von Fernsehwerbespots, Teleshopping und Fernsehverkauf durch Anbieter kostenpflichtiger audiovisueller Mediendienste, bezogen auf jeden einzelnen Kanal, 15 Prozent in der jeweiligen Zeitzone nicht überschreiten darf“. Wie das Verbraucherzentrum mitteilt, sollte die Werbung im Verhältnis zu den im Streaming gesehenen Inhalten das Limit von 9 Minuten pro Stunde also nicht überschreiten. Die europäische Richtlinie sehe ein höheres Maximum (20%) vor, aber Italien hat diese strengere Regelung für Pay-TV eingeführt.
Es sei jedoch zu beachten, dass von der stündlichen Begrenzung z.B. Eigenwerbung, Sponsorenhinweise und Produktplatzierungen ausgeschlossen sind. So ist beispielsweise die Dauer von Spots, die sich auf Serien derselben Video-Plattform beziehen, von der Berechnung auszuschließen.
Situation bei Netflix
Bei Netflix müssen Vertragsänderungen, einschließlich der Einführung kostenpflichtiger Tarife mit Werbung, dem Nutzer ausdrücklich mitgeteilt werden, und er muss die Möglichkeit haben, den Dienst abzubestellen, teilt das Verbraucherzentrum gegenüber UT24 mit.
Bislang seien aber keine Meldung darüber aufgetaucht, dass Verbraucher seitens des Anbieters Netflix vom werbefreien Plan zum werbefinanzierten Plan einfach überstellt wurden. Dem Verbraucher steht es frei, ein werbefreies Abo (=teurer) oder ein Abo mit Werbung (=billiger) zu wählen.
Vorgehen Amazons nicht transparent
Die Situation sei laut Verbraucherzentrum bei Prime Video teilweise anders: „Das Abonnement ist auch Teil eines größeren Dienstleistungspakets, unterliegt aber dennoch denselben Werbegrenzen. Dort scheint es sehr wohl einen ‚automatischen‘ Wechsel zur Dienstleistung mit Werbeunterbrechungen gegeben zu haben, aber die Kunden wurden darüber in Kenntnis gesetzt und ihnen wurde die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des Abos eingeräumt. Auch ist es möglich, durch die Zahlung eines Aufpreises werbefrei streamen zu können.“
Die Art der Kommunikation seitens Amazon und der „automatische“ Planwechsel sowie die Kontoverwaltung erscheinen dem Verbraucherzentrum für den Verbraucher aber nicht transparent und klar genug.






