Südtirol hebt Altersbeschränkung für Studienbeihilfen auf

Überarbeitung steht an
Bisher galt, dass Personen über 35 Jahre für Bachelorstudiengänge und über 40 Jahre für Masterstudiengänge keine Beihilfe mehr bekamen. Diese Regelung war im Hochschulförderungsgesetz verankert.
Eine Überarbeitung der Bestimmungen steht nun an, da neue Mindeststandards auf staatlicher Ebene festgelegt werden sollen. Diese sollen sicherstellen, dass das Recht auf Hochschulbildung im ganzen Staatsgebiet gewährleistet ist.
Ein wichtiger Schritt
Maria Elisabeth Rieder betonte die Bedeutung dieser Änderung:
„Es ist wichtig, dass alle Bürger die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und neue berufliche Wege einzuschlagen, unabhängig vom Alter. Dies fördert nicht nur die Chancengleichheit, sondern ist auch eine notwendige Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.“
Die Aufhebung der Altersbeschränkung sei ein wichtiger Schritt, um lebenslanges Lernen zu fördern und den Zugang zur Bildung für alle zu öffnen.






