von gk 18.07.2024 15:17 Uhr

Verbot des Herz-Jesu-Bundesliedes

Am 7. August 1923 war durch ein Dekret der Trientner Präfektur der Gebrauch des Namens „Tirol“ und aller damit in Verbindung stehender Bezeichnungen verboten worden. Dies zog allerhand weitere Verbote nach sich.

Diese Kinder sollten zu nationalbewussten Italienern umgeformt werden. Dies war ein vergebliches Unterfangen, wie sich herausstellen sollte (Bild: Effekt Verlag).

Durch das behördlich verordnete Verbot war auch das Singen des Herz-Jesu-Liedes in seiner Originalversion untersagt. Statt „Auf zum Schwur, Tirolerland!“ sollte „Auf zum Schwur, mein Heimatland!“ gesungen werden.

Am 1. Oktober 1032 berichtete der in Innsbruck erscheinende „Tiroler Anzeiger“, dass der in Lana als Kooperator wirkende Pater Adolf Neuhauser des „Deutschen Ritterordens“ am 19. September 1932 von der Konfinierungskommission verwarnt wurde, weil beim Gottesdienst in der Pfarrschule die Kinder das Herz-Jesu-Bundeslied mit dem ursprünglichen Text gesungen hatten. Im Wiederholungsfall würde ihm die Verbannung drohen.

Letztendlich gelang es den Faschisten aber nicht, das Herz-Jesu-Brauchtum in Südtirol auszurotten. Es blieb bei Jammern und Beklagen. Am 19. August 1938 berichtete der Brixner Generalvikar Dr. Alois Pompanin an das Fürstbischöfliche Ordinariat in Trient, dass die Präfektur in Bozen darüber Klage führe, dass in vielen Kirchen des Landes das Herz-Jesu-Lied „mit Anspielungen oder Zugaben mit politischem im Königreich unzulässigen Hintergrund“ gesungen worden sei.

  • Das Schreiben der Präfektur vom 25. August 1932 (Bild: Effekt Verlag).
  • Der Deutschordenspriester Adolf Neuhauser (Bild: Effekt Verlag).

Der Generalvikar schrieb, dass eine kirchliche Vorschrift, das Lied in der behördliche gewünschten Fassung zu singen, keine Wirkung hätte. Die Leute würden das Lied doch mit dem ursprünglichen Text singen.

Dass dem auch so war, zeigte ein Schreiben der „Königlichen Präfektur von Bozen“ („R. Prefettura di Bolzano“) vom 4. März 1939 an die Fürstbischöflichen Kurien in Trient und in Brixen betreffend „Religiöses Lied ‚Auf zum Schwur’“.

In dem Brief beschwerte sich der Präfekt darüber, dass am 10. Jänner 1939 in der Kirche von „Cengles“ (Tschengls) mancher Gläubige aus Unkenntnis oder Absicht das Lied „in der ursprünglichen Form“ gesungen habe. Der Präfekt bat die Kurie darum, auf die Priester Einfluss zu nehmen, dass solches unterbleibe, „da nicht auszuschließen ist, dass das Lied auch in vielen anderen Kirchen der Provinz im Originalwortlaut gesungen werde“.

Diese Bitte war vergebens. Natürlich wurde das Herz-Jesu-Bundeslied von der Bevölkerung auch weiterhin immer wieder in der ursprünglichen Form gesungen.

  • Es blieb letztlich beim behördlichen Jammern, wie dieser Bericht des Brixner Generalvikar Dr. Alois Pompanin zeigt (Bild: Effekt Verlag).
  • Aus dem Schreiben der Präfektur von Bozen vom 4. März 1939 an die Fürstbischöflichen Kurien in Trient (Bild: Effekt Verlag).

Der obige Auszug stammt aus dem Buch „An der Seite des Volkes. Südtirols Geistliche unter dem Faschismus 1918–1939“ von Helmut Golowitsch.

Golowitsch, Helmut: An der Seite des Volkes. Südtirols Geistliche unter dem Faschismus 1918–1939: Neumarkt a.d. Etsch: Effekt!. 2022. ISBN: 978-88-97053-95-8

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