Quästor Sartori weist erneut drei Ausländer aus

1) Tunesier (31)
Die Ordnungshüter führten eine Kontrolle in der Bozner Schlachthofstraße in der ehemaligen Autowaschanlage durch. Anwohner hatten eine Meldung gemacht, dass sich dort Personen aufhalten würden, welche die Nachbarschaft beleidigen. In der Nähe eines verlassenen Gebäudes identifizierten die Polizeibeamten M. M., einen 31-jährigen, sehr gefährlichen tunesischen Staatsbürger, der bereits wegen Eigentumsdelikten und Drogenhandel vorverurteilt war und sich außerdem illegal im Land aufhielt. Als die Ordnungshüter eintrafen, zückte M. M. die Klinge eines Teppichmessers und drohte, sich selbst Verletzungen zuzufügen, um zu verhindern, dass er auf die Polizeiwache gebracht wird.
Dank der schnellen Reaktion der Beamten konnten sie den Täter entwaffnen, der zudem zwei Rasierklingen in seinem Mund versteckt hatte, mit denen er die Polizisten angreifen wollte. Er war 2015 illegal nach Italien eingereist und hatte im November 2022 einen Abschiebungsbescheid erhalten, sich dann aber entschlossen, politisches Asyl zu beantragen, was jedoch kürzlich von der territorialen Kommission für die Anerkennung des internationalen Schutzes als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Der Mann wurde auf die Polizeiwache gebracht und wegen des Mitführens von gefährlichen Gegenständen angezeigt.
In Anbetracht seiner schwerwiegenden Vorstrafen erließ Quästor Paolo Sartori einen Ausweisungsbeschluss und einen Haftbefehl für das Zentrum für dauerhaften Aufenthalt in Gradisca d’Isonzo (Görz), um ihn so schnell wie möglich in sein Herkunftsland zu überführen.
2) Nigerianer (38)
Der 38-jährige Nigerianer O.P., der im Oktober 2016 zum ersten Mal nach Italien kam, hatte in Nuoro politisches Asyl beantragt, wurde jedoch von der territorialen Anerkennungskommission in Cagliari abgelehnt. Im Jahr 2020 traf er in Bozen ein, wo er seinen Asylantrag wiederholte und in der Zwischenzeit zahlreiche Straftaten beging, insbesondere im Zusammenhang mit dem Drogenhandel und der sogenannten „städtischen Kriminalität“ (Bedrohung – Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen – Raub) sowie Widerstand, Gewalt und Bedrohung eines Amtsträgers. Als er zum Polizeipräsidium gebracht wurde, um ihm mitzuteilen, dass aufgrund seiner Vorstrafen zum x-ten Mal der Schutz abgelehnt wurde, beschloss der Quästor, ihm einen Ausweisungsbeschluss und eine Haftanordnung im Zentrum für dauerhafte Rückführung in Palazzo San Gervasio (Potenza) auszustellen, um ihn zwangsweise in sein Herkunftsland zu überführen.
3) Marokkaner (45)
Ein 45-jähriger marokkanischer Staatsbürger, E. M., der im Stadtzentrum wegen verdächtigen Verhaltens angehalten wurde, nachdem er versucht hatte, sich der Polizeikontrolle zu entziehen, wurde der Einwanderungsbehörde zur Verfügung gestellt, da er sich illegal in Italien aufhielt. Er war bereits mehrfach strafrechtlich und/oder polizeilich verurteilt worden, unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Drogenhandels und Hehlerei. Daraufhin erließ der Quästor einen Ausweisungsbeschluss gegen ihn und ordnete die Inhaftierung im Zentrum für dauerhafte Rückführung in Gradisca d’Isonzo (Görz) an, von wo aus er nach Abschluss der Anerkennungsverfahren durch die marokkanische diplomatische Vertretung zwangsweise in sein Herkunftsland zurückgeführt werden soll.






