von ag 08.06.2024 13:52 Uhr

EU-Wahlen: Was ist zu beachten?

Alle fünf Jahre wählen die Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Die Europawahl findet in Südtirol am 8. und 9. Juni statt. Die Wahllokale sind am Samstag ab 15:00 Uhr geöffnet. Ein kurzer Überblick, was bei der Wahl beachtet werden muss.

Bild von succo auf Pixabay

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind dazu da, um die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene zu vertreten. UT24 hat vor kurzem bereits ausführlich über die Funktion und die Aufgaben des Europäischen Parlaments berichtet.

Wer darf wählen?

In Südtirol hat man das Recht, an den Europawahlen teilzunehmen, wenn man:

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • Italienischer oder EU-Bürger mit rechtmäßigem Wohnsitz in Italien oder italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland ist
  • fristgerecht als Wähler registriert ist (für EU-Bürger, die in Italien wählen).

Welche Dokumente sind nötig?

Um an den Wahlen teilnehmen zu können, wird die Identitätskarte sowie der Wahlausweis benötigt. Beide Dokumente müssen ins Wahllokal mitgenommen werden.

Wie wird gewählt?

Auf der Innenseite des Stimmenzettels sind die verschiedenen Listenzeichen der jeweiligen Parteien abgebildet. Die gewünschte Partei wird demnach mit einem Kreuz versehen. Gewählt werden kann dabei nur eine Partei, also kann auch nur ein Listenzeichen angekreuzt werden.

Neben den Listenzeichen befinden sich drei leere Zeilen, in denen die Namen der Kandidaten für die Vorzugsstimmen geschrieben werden können (die Zeilen können auch leer bleiben). Die Kandidaten müssen zur jeweiligen angekreuzten Partei gehören.

Falls man sich dazu entscheidet zwei oder drei Namen aufzuschreiben, muss dabei auch auf das Geschlecht geachtet werden. Es dürfen nämlich nicht nur Männer oder nur Frauen aufgeschrieben werden, ansonsten sind nicht alle Vorzugsstimmen gültig! Werden zwei oder drei Präferenzen geäußert, müssen diese Personen unterschiedlichen Geschlechts sein. Beispiel: Zwei Männer + eine Frau oder zwei Frauen + ein Mann.

Öffnungszeiten der Wahllokale

Die Wahllokale sind am Samstag von 15:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet. Am Herz-Jesu-Sonntag kann von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr gewählt werden.

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