EU-Wahl: Wahlkarten noch bis 7. Juni beantragen

Eine schriftliche Beantragung (etwa auf dem Postweg oder per E-Mail) bzw. eine Beantragung über das Internet unter www.wahlkartenantrag.at ist noch bis inklusive Mittwoch, 5. Juni, möglich. Anschließend – bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr – kann die Wahlkarte nur mehr mündlich in der eigenen Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werdenm teilt das Land Tirol in einer Aussendung mit. Wenn eine persönliche Übergabe an ein vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann auch der schriftliche Antrag bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, gestellt werden.
So kann die Wahlkarte abgegeben werden
Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, die Wahlkarte direkt nach der Abholung in der Gemeinde auszufüllen und unmittelbar im Anschluss dort wieder abzugeben. Die Wahlkarte kann auch per Post oder am Wahlsonntag selbst abgegeben werden. Per Post muss die Wahlkarte bis spätestens 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen. Am Wahltag kann die Wahlkarte während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden. Auch die Abgabe durch einen Überbringer ist zulässig.
Wählen im Wahllokal
In jeder der 277 Tiroler Gemeinden findet sich ein Wahllokal. In größeren Gemeinden können es auch mehrere sein. Am Wahltag dürfen Wahlberechtigte nur in jenem Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde wählen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (dort, wo man am Stichtag 26. März 2024 den Hauptwohnsitz gemeldet hat).
Mit einer sogenannten „offenen“ Wahlkarte, also einer Wahlkarte, die nicht zugeklebt und/oder bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, ist eine Stimmabgabe am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich möglich.






