Bozen: Mehrere Ausländer werden ausgewiesen

Im Flugzeug nach Marokko
Der kürzlich aus dem Gefängnis entlassene E.M., ein 50-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger, der 2014 wegen Hehlerei und Drogenhandels und 2018 erneut wegen Drogenhandelsdelikten verurteilt worden war, wurde am Freitagabend im Stadtzentrum von der Polizei angehalten, weil er sich verdächtig verhielt. Im Jahr 2022 wurde E. M. bei einer Polizeikontrolle im Besitz von ca. 60 Gramm Kokain und ca. 70 Gramm Haschisch gefunden, die in Dosen verpackt waren, um sie in Bozen zu verkaufen, weshalb er festgenommen wurde. Der Festgenommene wurde zur Polizeiwache begleitet und der Einwanderungsbehörde zur Verfügung gestellt. Quästor Sartori stellte in seinem Namen einen Ausweisungsbeschluss aus und ordnete an, dass er unverzüglich zum Zentrum für dauerhafte Rückführung „Corelli“ in Mailand gebracht wird, wo er darauf wartet, so schnell wie möglich in sein Herkunftsland geflogen zu werden.
Rückflug nach Algerien
Am Samstagmorgen wurde B. S., ein 40-jähriger algerischer Staatsbürger, in der Stadt von einer Polizeistreife erwischt. Da er die Kontrolle nicht tolerierte, schlug er auf die Beamten ein, denen es nur mit Mühe gelang, ihn zu fixieren und auf die Polizeiwache zu bringen. Hier stellte sich heraus, dass B. S. neben seinen zahlreichen Vorstrafen – er wurde 2016 und 2017 wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, 2018 wegen Diebstahls eines Mobiltelefons einer Reisenden im Bozner Bahnhof und 2021 wegen Diebstahls in einem Geschäft verurteilt – ohne Aufenthaltsgenehmigung war. In Anbetracht der gegen ihn erhobenen Vorwürfe erließ Quästor Sartori auch gegen ihn eine Abschiebungsanordnung und ordnete seine sofortige Überstellung in das Zentrum für die dauerhafte Rückkehr „Corelli“ in Mailand an, wo er auch darauf wartet, so bald wie möglich in sein Herkunftsland geflogen zu werden.
Abschiebung nach Tunesien
Am Montagmorgen wurde der 33-jährige tunesische Staatsangehörige E. A., der wegen zahlreicher strafrechtlicher und/oder polizeilicher Vergehen wie Raub, Diebstahl, Mitführen von Waffen, Gewalt und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorbestraft ist, aus dem Gefängnis in Bozen entlassen, wo er wegen Drogenhandels inhaftiert war. Quästor Sartori erließ eine Abschiebungsanordnung gegen ihn und ordnete seine sofortige Überstellung in das Zentrum für dauerhafte Rückführung in Gradisca d’Isonzo (Görz) an, von wo aus er in sein Herkunftsland begleitet werden soll.






