Südtirol: Keine Strafen bei fehlender Zweisprachigkeit
Keine Strafen trotz 134 Verstößen
Seit 2020 wurden dem zuständigen Amt 134 Verstöße gegen die deutsche Sprache gemeldet. Für keine davon wurden vom Regierungskommissär Strafen ausgestellt, obwohl das seine Aufgabe wäre.
Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner, fordert deshalb, dass die Kompetenz für die Strafen vom Regierungskommissär auf das Land übertragen wird. „Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache wird seit Jahren mit Füßen getreten und es wird immer schlimmer, auch durch die Digitalisierung. Damit muss endlich Schluss sein!“, fordert Rabensteiner.
„Keine Besserung ohne Strafen“
Das Gesetz zur Zweisprachigkeit wurde eingeführt, um der deutschen und ladinischen Bevölkerung das Recht auf Muttersprache zu garantieren. Die Zweisprachigkeitspflicht gilt in der öffentlichen Verwaltung, bei der Kommunikation mit staatlichen Behörden und auch bei öffentlichen Beschilderungen. Doch immer wieder wird gegen dieses Gesetz verstoßen.
„Und solange keine Strafen ausgestellt werden, wird es auch keine Besserung der Situation geben“, meint Rabensteiner. Im Zuge dessen will die Süd-Tiroler Freiheit nun eine Anfrage an den zuständigen Regierungskommissär stellen. Dieser soll zu jedem der angeführten Fälle eine Begründung abgeben, warum keine Strafe erfolgt sei.
Von wem die Verletzungen ausgehen
Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht betreffen Institutionen wie die Trenitalia AG, die Carabinieri, die Agentur der Einnahmen, verschiedenen Postämtern sowie die Brennerautobahn AG. Spitzenreiter aber sei der Südtiroler Sanitätsbetrieb.
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24.05.2024
Unsere Volltrottel-Autonomie läst grüßen. Herr Kompatscher und das ausbauen der Autonomie, das i net loch. Halten sie endlich ihr Versprechen ein.
24.05.2024
Die beschtigste Autonomie.
24.05.2024
Nicht aufgeben Herr Rabensteiner
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