von ih 17.05.2024 12:11 Uhr

Österreichische Studienabschlüsse sollen bald anerkannt werden

Diese Woche ist im Plenum ein Allparteienantrag zur Anerkennung von FH-Studienabschlüssen in Italien beschlossen worden. Für den Obmann des Südtirol-Unterausschusses, Hermann Gahr ist dieser Antrag ein großer Erfolg.

Foto: APA

Fachhochschulen bisher nicht bedacht

„Es ist ein wichtiges Zeichen der gelebten Freundschaft zwischen Österreich und Südtirol. Rund 7.000 Südtiroler studieren in Österreich, viele davon auch an Fachhochschulen. Derzeit ist es so, dass unsere Abschlüsse von Fachhochschulen nicht automatisch in Italien anerkannt werden, da es diese Form der Ausbildung dort nicht gibt. Bisher muss jede Person einzeln ihren FH-Abschluss in Italien anerkennen lassen. Das ist mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden. Das wollen wir nun ändern. Ein zentraler Schritt“, freut sich Hermann Gahr.

Bereits im Pariser Vertrag von 1946 zwischen Österreich und Italien gibt es eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung gewisser Abschlüsse. Mittlerweile werden im Rahmen eines seit 2009 bestehenden bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Italien die gegenseitige Anerkennung von akademischen Studientiteln geregelt. Die Fachhochschulen sind bisher noch nicht bedacht. Das soll sich mit diesem Antrag nun ändern.

FH-Studientitel sollen in Liste aufgenommen werden

„Eine Kommission erweitert ständig die Liste gleichgestellter Studien zwischen Österreich und Italien. Erst im Dezember 2023 wurden wieder zahlreiche Studientitel ergänzt. Bis zum nächsten Treffen in diesem Jahr sollen nun auch die FH-Studientitel in diese Liste aufgenommen werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier bald zu einer Lösung kommen. Das wäre auch ganz im Sinne des Minderheitenschutzes und bekräftigt das Recht der Südtiroler für eine Ausbildung in ihrer Muttersprache Deutsch“, so Gahr.

Wiedererlangung der Autonomie wird unterstützt

Im Zuge der Debatte wurde auch ein Antrag zur Südtiroler Autonomie eingebracht. Hier wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Südtiroler Landesregierung dabei zu unterstützen, die durch die italienische Verfassungsreform 2001 verloren gegangenen Rechte wiederherzustellen.

„Hier stehen wir ganz klar auf der Seite Südtirols. Die Wiedererlangung der Rechte auf Grundlage der Streitbeilegung 1992 ist essenziell und wird derzeit auch intensiv zwischen Südtirol und Rom vorangetrieben. Deswegen bin ich zuversichtlich, dass wir hier noch in diesem Jahr zu einer historischen Lösung kommen werden“, so Gahr.

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