von ag 10.05.2024 10:55 Uhr

Unzureichender Denkmalschutz am Brenner

Die Initiative Denkmalschutz wirft den Nordtiroler Behörden komplettes Versagen im Fall des Gasthaus Weißes Rössl in der Gemeinde Gries am Brenner vor. Auch das neue Denkmalschutzgesetz habe nichts entgegenzusetzen. Zudem werde von einer Auskunftsverweigerung gesprochen.

Gasthaus Weisses Rössl - Foto: Initiative Denkmalschutz

Am Samstag, den 11. Mai, jährt sich der Brand beim denkmalgeschützten Gasthaus Weißes Rössl in der Gemeinde Gries, und noch immer steht das Dach offen. Somit konnte ganze zwölf Monate lang ungehindert Regen, Schnee und Frost dieses Kulturerbe schädigen, zeigt sich die Initiative Denkmalschutz empört.

Die Behörden hätten es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung für das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. „Was bringt ein Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen? Es braucht dringend Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz. Die Parlamentarische Bürgerinitiative ‚Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter‘ unseres Vereins ist aktuell im Petitionsausschuss in Bearbeitung“, heißt es in einer Aussendung der Initiative Denkmalschutz.

Behördenversagen

Gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz hätte die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) bereits bei „Gefahr im Verzug“ – also wohl schon unmittelbar nach dem Brand – von sich aus handeln müssen, doch man wartete auf das Bundesdenkmalamt, das erst am 04.10.2023 den formalen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (zuständige BVB), gestellt hat. Und auch diese komme kaum in die Gänge, um ein akut gefährdetes Kulturdenkmal zu retten, so die Initiative weiter.

Auskunft verweigert

Nachdem in den Medien unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sicherungsmaßnahmen zu lesen gewesen seien, wollte der Verein es genau wissen und fragte nach. Doch während das Denkmalamt problemlos das Datum der Antragstellung nannte, habe sich die BH-Innsbruck geweigert, das konkrete Datum des Einlanges bei ihr zu nennen. Die Initiative Denkmalschutz hat nun auf das Auskunftsbegehren vom 2.1. den ablehnenden Bescheid vom 12.3. beim Landesverwaltungsgericht Tirol beeinsprucht.

Wettlauf mit der Zeit

Wie es in der Aussendung weiter heißt, könnte nach vielversprechenden Medienberichten eine Schutzabdeckung beim Gasthaus Weißes Rössl kurz bevorstehen; doch da der Eigentümer am 6.11. letzten Jahres gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt hat, sei weiterhin mit dem Schlimmsten zu rechnen.

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