Gemeinderatswahl in Innsbruck möglicherweise von Formalfehler betroffen
Die Tiroler Landesregierung habe laut Depaoli in der Kundmachung zur Wahl nicht das für die Vier-Prozent-Hürde relevante Gesetz, sondern eine veraltete Fassung der Innsbrucker Wahlordnung zitiert. Dieser mögliche Fehler könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und müsse vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden.
Des Weiteren stelle sich laut dem Gerechten Innsbruck die Frage, ob die Wahlbehörde bei der Durchführung der Wahl die korrekte Wahlordnung angewendet habe. Auch hier sei eine rechtliche Überprüfung erforderlich, meint Depaoli.
Es bleibt somit abzuwarten, ob die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2024 tatsächlich von einem Formalfehler betroffen ist und welche Konsequenzen dies haben könnte.
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07.05.2024
Solange wählen, bis das Ergebnis passt, oder?