von ih 24.04.2024 10:16 Uhr

Wahlanfechtung der Innsbrucker Gemeinderatswahl eingebracht

Das politische Klima in Innsbruck heizt sich auf, weil das Gerechte Innsbruck eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen will. Der Grund? Die mögliche Verfassungswidrigkeit der Bürgermeister-Direktwahl, die die jüngsten Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen begleitet hat.

APA

Nun ist der Verfassungsgerichtshof gefragt

Gemeinderat Gerald Depaoli vom Gerechten Innsbruck, erklärt: „Sollte der Verfassungsgerichtshof die Bürgermeister-Direktwahl für nichtig erklären, muss er auch die Gemeinderatswahl, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bürgermeister-Direktwahl steht, für nichtig erklären, und die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl ist zu wiederholen!“

Die Entdeckung einer potenziellen Verfassungswidrigkeit basiert auf einer gründlichen Recherche. Depaoli enthüllt: „Durch Zufall ist das Gerechte Innsbruck in den letzten Tagen im Zuge einer allgemeinen Recherche bzgl. der Verfassungskonformität der umstrittenen Leerstandsabgabe auf den § 117 (6) der Bundesverfassung gestoßen, wo ausdrücklich festgestellt wird, dass der Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt wird.“

Annullierung sollte Gemeinderatswahl tangieren

Weiterhin betont Gerald Depaoli, dass auch die Tiroler Landesverfassung keine klare Grundlage für die Bürgermeister-Direktwahl bietet, im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Vorarlberg, Salzburg und Kärnten.

Das Gerechte Innsbruck argumentiert, dass eine Annullierung der Bürgermeister-Direktwahl auch die Gemeinderatswahl tangieren sollte, da beide Wahlen eng miteinander verbunden sind. Depaoli erklärt: „Die Bürgermeister-Direktwahl und die Gemeinderatswahl stehen natürlich in Bezug auf Verlautbarungen, Kundmachungen, Unterstützungserklärungen, Wahlwerbung etc. in unmittelbarem Zusammenhang, und die Bürgermeister-Direktwahl einen wesentlichen Beitrag zur Wahlentscheidung der Wahlberechtigten bei der Gemeinderatswahl ausübt.“

Änderung der Landesverfassung gefordert

Im Falle einer Bestätigung der Verfassungswidrigkeit der Bürgermeister-Direktwahl durch den VfGH fordert das Gerechte Innsbruck eine Änderung der Tiroler Landesverfassung.

Depaoli merkt jedoch an, dass die bevorstehende Bürgermeister-Stichwahl möglicherweise auch infrage gestellt werden könnte, abhängig von der Entscheidung der Hauptwahlbehörde und den beiden Bürgermeisterkandidaten Georg Willi und Mag. Johannes Anzengruber.

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