von hz 24.04.2024 13:29 Uhr

René Benkos erster öffentlicher Auftritt nach Pleite

Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko im März ist die erste Prüfungstagsatzung Mittwochvormittag am Landesgericht Innsbruck gestartet. Ein Paukenschlag erfolgte noch vor der nicht öffentlichen Verhandlung: Benko erschien persönlich vor Gericht, es handelte sich um den ersten öffentlichen Auftritt des 46-Jährigen seit der finanziellen Schieflage der Immobiliengruppe und den Insolvenzen von zahlreichen Signa-Gesellschaften.

Erster Benko-Auftritt seit Signa-Turbulenzen - Bild: APA/EXPA/JOHANN GRODER

Der Unternehmer, mit Anzug und Krawatte, gab sich vor den zahlreichen anwesenden Journalisten, Fotografen und Kamerateams schweigsam. Fragen wollte er nicht beantworten, sondern eilte in Begleitung seines Anwaltes in den Gerichtssaal. Benko hatte von Gesetzes wegen eigentlich nicht persönlich zu der Tagsatzung in seiner Heimatstadt erscheinen müssen. Zuletzt war aber davon ausgegangen worden, da er sich für den ebenfalls am Mittwoch stattfindenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Wien eben wegen des Gerichtstermins in Innsbruck hatte entschuldigen lassen.

Wie die APA im Vorfeld erfuhr, wurden seitens der Gläubiger Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe gegen den 46-Jährigen geltend gemacht. Bei der Tagsatzung wird der Masseverwalter unter anderem bekanntgeben, wie viel davon anerkannt und wie viel bestritten wird. Das Konkursverfahren bezieht sich auf das Beratungsunternehmen Benkos und sein sämtliches Privatvermögen, auch jenes im Ausland.

Bei der Tagsatzung werde eine „erste Bestandsaufnahme“ durchgeführt, hatte Gerichtssprecherin Birgit Fink betont. Das heißt: Wie viel an Aktiva und Passiva bzw. an Verbindlichkeiten ist vorhanden. Wie viel besteht an Forderungen und wie viel davon wird anerkannt. APA-Informationen zufolge haben 25 bis 30 Gläubiger Forderungen gegen den gefallenen Signa-Gründer und bisherigen Multimilliardär angemeldet. Die Beträge sollen von verhältnismäßig geringen bis hin zu solchen in beträchtlicher Millionenhöhe reichen. Das Gericht will jedenfalls noch am Mittwoch per Aussendung unter anderem die Größenordnung der anerkannten Forderungen kommunizieren, wurde angekündigt.

APA

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