Hört die Welt am Brenner auf?
Kein Schild führt nach Innsbruck
Fährt man auf der Brennerautobahn von Innsbruck in Richtung Süden, so wird auf den Richtungsanzeigen als Ziel unter anderem die Stadt Bozen angezeigt. Wenn man hingegen von Bozen in Richtung Norden fährt, so sucht man das Ziel „Innsbruck“ vergebens.
„Für die Brennerautobahngesellschaft scheint die Welt am Brenner aufzuhören. Wir sind der Meinung, dass das Land Südtirol hier intervenieren sollte, um solche Ungereimtheiten zu beseitigen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer im Gespräch mit UT24.
Anfrage zu A22-Beschilderung eingebracht
Zusammen mit seinen Landtagskollegen der Süd-Tiroler Freiheit hat der Abgeordnete Bernhard Zimmerhofer unlängst eine Anfrage im Landtag eingereicht, mit der geklärt werden sollte, warum die Beschriftung nicht auch die Landeshauptstadt Innsbruck beinhaltet. Außerdem hat die italienische Sprache auf den Hinweisschildern entlang der Brennerautobahn oft gegenüber der deutschen Sprache Vorrang.
„Hier ist für uns kein Grund ersichtlich, nach welchen Kriterien das geschieht. Vonseiten der Betreibergesellschaft wurde uns sogar sinngemäß mitgeteilt, wir sollten doch froh sein, dass es überhaupt deutsche Schilder gibt. Denn schließlich sei die Brennerautobahn AG nicht einmal dazu verpflichtet, diese überhaupt zu verwenden“, verrät Zimmerhofer gegenüber UT24.
A22-Betreibergesellschaft streitet Verpflichtung zur Zweisprachigkeit ab
UT24 hat die Antwort auf die Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit vorliegen. Darin heißt es vonseiten der Brennerautobahn AG wortwörtlich:
„Aufgrund der besonderen Beschaffenheit des Südtiroler Gebiets, in dem die deutsche Sprache unter den Einwohnern vorherrscht, hielt es das zuständige Ministerium auf Ansuchen der Gesellschaft für sinnvoll und angemessen, die Autobahnschilder durch die Hinzufügung der Ortsnamen in deutscher Sprache zu ergänzen, was jedoch außerhalb der Landesvorschriften zur Zweisprachigkeit geschah, da die Autobahn nicht unter diese Vorschriften fällt“.
„Argumentation von Brennerautobahn auf wackligen Beinen“
Die Behauptung der Brennerautobahn AG, wonach sie nicht zur Zweisprachigkeit verpflichtet seien, steht jedoch auf wackligen Beinen, wie Bernhard Zimmerhofer im UT24-Gespräch mitteilt.
„In Art. 99 des Autonomiestatutes heißt es ganz klar: ‚Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt‘. Ebenso wird in Art. 101 darauf hingewiesen, dass ‚in der Provinz Bozen alle öffentlichen Verwaltungen gegenüber den deutschsprachigen Bürgern auch die deutschen Ortsnamen verwendet werden müssen‘. Darunter fällt für mich ganz klar auch die Brennerautobahn AG, da das Land Südtirol an der Gesellschaft beteiligt ist“, argumentiert Zimmerhofer.