von ih 23.04.2024 14:38 Uhr

Wolkenstein: Denkmalschutz für den Stadel des Hofes „Col dala Pelda“

In Wolkenstein in Gröden wird das Wirtschaftsgebäude des Hofes „Col dala Pelda“ unter direkten Denkmalschutz gestellt. Das hat die Landesregierung auf Vorschlag des Denkmalamtes beschlossen.

Das Ende des 17. Jahrhunderts erbaute Wirtschaftsgebäude des Hofes 'Col dala Pelda' in der Gemeinde Wolkenstein wird unter direkten Denkmalschutz gestellt. - Foto: LPA/LDA

„Erhaltung alter Liegenschaften besonders wichtig“

Der Stadel des Hofes „Col dala Pelda“ in der Gemeinde Wolkenstein wird unter Denkmalschutz gestellt. Das hat die Südtiroler Landesregierung am Dienstag auf Antrag des zuständigen Landesrates Philipp Achammer beschlossen. Im Vorfeld hatte das Landesdenkmalamt das kulturelle Interesse festgestellt. Die Eigentümerin hatte jüngst die Denkmalschutzbindung befürwortet, woraufhin Landeskonservatorin Karin Dalla Torre das Unterschutzstellungsverfahren für eine direkte Denkmalschutzbindung eingeleitet hatte.

„Angesichts der Auswirkungen, die der Tourismus auf die Bausubstanz in Gröden hat, ist die Erhaltung alter und geschichtsträchtiger Liegenschaften besonders wichtig“, betont Landesrat Achammer. „Neben den denkmalpflegerischen, ästhetischen und landschaftlichen Aspekten kommt diesen Bauten eine kulturgeschichtliche Bedeutung zu.“

Bereits 1982 unter Schutz gestellt

Landeskonservatorin Dalla Torre erinnert daran, dass das Wohnhaus des ehemaligen Hofes „Col dala Pelda“ bereits 1982 unter Schutz gestellt wurde: „Nun weiten wir die Denkmalschutzbindung auf das ganze Ensemble aus. Somit steht künftig der gesamte Paarhof, zu dem neben dem Wohngebäude im Südosten auch das Wirtschaftsgebäude im Nordwesten gehört, unter Schutz.“ Die Landeskonservatorin verweist darauf, dass „beide Gebäude Ende des 17.  Jahrhunderts erbaut wurden: das Wohnhaus zwischen 1683 und 1688 und kurz danach, zwischen 1689 und 1693, der Stadel”. Dies hätten die dendrochronologischen Messungen an den Holzstrukturen der beiden Gebäude bestätigt.

Das Wirtschaftsgebäude, das nun unter Denkmalschutz gestellt wird, hat einen großen rechteckigen Grundriss mit Steinsockel und einen Holzaufbau. Der Stall befindet sich im Untergeschoss. Der zweistöckige Stadel wurde in Rundblockbau aufgeführt, also mit überlappenden Rundstämmen. Er weist einen auf vier Seiten umlaufenden Söller (Palancin) auf. Die Inschrift “BM BLM 1693 IHS-Maria” auf dem Firstbalken deckt sich mit den Ergebnissen Dendrodatierung.

Mit dem heutigen Landesregierungsbeschluss wird die Landeskonservatorin ermächtigt, im Grundbuchsamt in Klausen, in dessen Einzugsgebiet sich die Gemeinde Wolkenstein befindet, den Antrag auf Anmerkung der direkten Denkmalschutzbindung zu stellen.

lpa

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