von ih 23.04.2024 13:50 Uhr

Museumsbeirat in Südtirol neu ernannt

Die Südtiroler Landesregierung hat am Dienstag den neunköpfigen Museumsbeirat neu ernannt. Dieser bleibt für die Dauer der laufenden Legislaturperiode im Amt.

Aufgabe des Museumsbeirats ist es, die Gesuche der Museen und Sammlungen, die nicht landeseigene Einrichtungen sind, für die museale Tätigkeit und die musealen Investitionen fachlich zu begutachten. Im Bild das Museum Passeier - Foto: Museum Passeier

Der Museumsbeirat, der die Südtiroler Landesregierung in museumspolitischen Fragen berät, ist am Dienstag neu bestellt worden. Der neue Beirat, in dem Landesrat Philipp Achammerals zuständiges Landesregierungsmitglied den Vorsitz führt, setzt sich wie bisher aus insgesamt neun Mitgliedern zusammen. Auf Vorschlag von Landesrat Achammer hat die Landesregierung erfahrene Museumsfachleute und Experten aus dem Kultur- und Bildungsbereich sowie Gemeindenvertretende in den Beirat berufen.

Antonio Lampis, der im Beirat den italienischen Kulturlandesrat vertritt, ist das einzige Beiratsmitglied der vergangenen Legislaturperiode, das auch in den kommenden fünf Jahren dem Museumsbeirat angehören wird. Neu im Beirat sind hingegen Carlo Suani in Vertretung des ladinischen Kulturlandesrates, und Peter Natter, der auf Vorschlag des Rates der Gemeinden im Beirat sitzt. Auch Angelika Gasser, die Direktorin des Kulturamtes der Landesabteilung Deutsche Kultur, sowie die Museumskuratorin Petra Paolazzi, Esther Erlacher vom Landesmuseum Festung Franzensfeste, Florian Hofer, der den Museumsverband vertritt, und der Archäologe Umberto Tecchiati, der an der Fakultät für Kultur- und Umweltgüter der Universität Mailand lehrt, sind neue Mitglieder des Museumsbeirats.

Im Sinne des Museumsgesetzes (LG Nr. 6/2017) setzt sich der Museumsbeirat aus mindestens sieben erfahrenen Museumsfachleuten und Experten aus dem Kultur- und Bildungsbereich zusammen. Aufgabe des Museumsbeirats ist es, die Gesuche der Museenund Sammlungen, die nicht landeseigene Einrichtungen sind, für die museale Tätigkeit und die musealen Investitionen fachlich zu begutachten und die Museen und Sammlungen vorzuschlagen, die in den Genuss der dreijährigen Förderungen kommen sollen. Laut Gesetz tritt der Beirat mindestens einmal im Jahr zusammen. Seine Sitzungen sind öffentlich zugänglich.

lpa

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