von gk 20.04.2024 15:31 Uhr

Kundgebung für Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung

In Südtirol seien lange Wartelisten für ambulante Dienste und Facharztbesuche nur die Spitze eines Eisbergs von Problemen, so die Sekretäre Cristina Masera (AGB/CGIL) und Mauro Baldessari (SGK-UIL), die in Rom bei der Kundgebung mit dem Motto „Jetzt Reicht’s“, bei der es um Gesundheit und Sicherheit, das Recht auf Pflege und öffentliche Gesundheit, Steuerreform und Lohnschutz ging, darauf aufmerksam machten.

AGB/CGIL und SGK-UIL in Rom bei der Kundgebung (Bild: AGB/CGIL).

In Südtirol, so die beiden Gewerkschafter, hätte man es mit einer Medizin der zwei Geschwindigkeiten zu tun, die eine Privatisierung des Gesundheitswesens vorantreiben könnte: „Um das Recht auf eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, muss das Problem der inakzeptablen Wartezeiten, durch welches die Inanspruchnahme privater Dienste begünstigt wird, angegangen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Wohlhabende sich eine schnelle Behandlung leisten können, während diejenigen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, warten und manchmal auf eine Behandlung verzichten müssen“.

Masera und Baldessari prangern in ihrer Aussendung auch den Mangel an Personal an: „Ohne Neueinstellungen wird es nicht mehr möglich sein, den Bürgern eine angemessene medizinische Grundversorgung zu garantieren“. Für die Gewerkschaften seien daher Investitionen in Personal und Ausbildung notwendig. In Südtirol würden bereits jetzt 80 Allgemeinmediziner fehlen, und angesichts des hohen Alters des medizinischen Personals, der künftigen Pensionierungen und der Überalterung der Bevölkerung werde die Situation noch kritischer werden. Die Gewerkschaft fordert daher Neueinstellungen, um die notwendige Dezentralisierung der Versorgung chronischer Krankheiten und eine echte Koordination zwischen Gesundheits- und Sozialdiensten einzuleiten.

Auch im Bereich der Prävention gäbe es im Südtiroler Gesundheitswesen Probleme

„Bei der Umsetzung der wesentlichen Grundleistungen (LEA) ist Südtirol leider das Schlusslicht im nationalen Vergleich“, so die beiden Sekretäre.

„Gerade weil das Recht auf Gesundheit ein verfassungsmäßiges Recht ist, das mit allen Kräften verteidigt werden muss, fordern wir die lokalen Verwaltungen auf, den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Mittelpunkt zu stellen, der universelle Antworten auf die Grundbedürfnisse geben kann“, schließen Masera und Baldessari.

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