Deutsche Staatsbürger dürfen künftig jedes Jahr Geschlecht wechseln

Der Bundestag stimmte am Freitag bei einer Abstimmung mehrheitlich für das neue Gesetz, mit dem die Änderung von Angaben zum eigenen Geschlecht bei Behörden künftig deutlich leichter werden soll als bisher. Bei insgesamt 636 abgegebenen Stimmen votierten 374 Abgeordnete für das Gesetz.
Das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 hatte vorgesehen, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entschied dann das zuständige Amtsgericht.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass Menschen ab 1. November dieses Jahres die entsprechende Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen.
Auch Kinder können Geschlecht ändern
Auch für Minderjährige kann künftig der Geschlechtseintrag geändert werden. Künftig können volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtseintrag erreichen. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können – nicht aber gegen den Willen des Kindes.
Jedes Jahr Geschlecht wechseln
Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es laut tagesschau.de nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben. Theoretisch kann ein Mensch also jedes Jahr seinen Geschlechtseintrag ändern.
Kritik von CDU, AfD und BSW
Die CDU-Abgeordnete Mareike Wulf (CDU) warf der Regierungskoalition vor, dass mit dem Gesetz künftig jeder Bürger seinen Geschlechtseintrag auf dem Amt ändern lassen könne, ohne dafür eine nähere Begründung zu nennen.
Die AfD fand teils drastische Worte. „Jeder soll plötzlich irgendwie alles sein können“, rief der Abgeordnete Martin Reichardt. Er sprach von „ideologischem Unfug“ und von „Transextremisten“. Es sei ein „aberwitziges Gesetz“, das seine Fraktion vollumfänglich ablehne. Auch Sahra Wagenknecht vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kritisierte: „Das Geschlecht wird von einer biologischen Tatsache zu einer Frage der Gemütsverfassung.“






