von ih 01.04.2024 07:36 Uhr

Cannabis für Erwachsene in Deutschland jetzt legal

Besitz und Konsum von Cannabis ist für Erwachsene in Deutschland seit Montag Mitternacht unter Auflagen legal. Mit 1. April trat das Cannabis-Gesetz in Kraft, das die Ampelregierung gegen großen Widerstand von Opposition, Bundesländern und Verbänden aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte. Am Brandenburger Tor in Berlin wurde die Legalisierung gleich um Mitternacht gefeiert, für den Ostermontag haben Aktivisten an vielen Orten zum gemeinsamen Kiffen eingeladen.

APA/dpa

Gesundheitsminister verteidigt Legalisierung

Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Schritt erneut. „Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das sei eine historische Chance. „Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen“, fügte der Minister hinzu.

Die deutsche Ampelregierung argumentierte, dass der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und Cannabis, das dort bezogen werde, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne. Der Wirkstoffgehalt sei dabei unbekannt, und es könnten giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten sein.

Nun wird in einem ersten Schritt zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.

„Neugewonnene Freiheitsrechte“

Mit Inkrafttreten verschwindet Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im deutschen Betäubungsmittelgesetz. Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen.

Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Weitergabe der Droge – mit Ausnahme im Rahmen der Vereine – bleibt strafbar, besonders bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Für Jugendliche unter 18 bleibt Cannabis verboten.

Vor dem Brandenburger Tor in Berlin haben sich mehrere hundert Personen pünktlich um Mitternacht Joints angezündet. Unter einem meterhohen Cannabis-Blatt wurde die Legalisierung in ausgelassener Stimmung mit Reggae-Musik gefeiert. Organisiert und bei der Polizei angemeldet hat die Veranstaltung die Hauptstadt-Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbandes (DHV). „Wir können uns endlich zeigen, wir müssen uns nicht mehr verstecken“, freute sich Henry Plottke, ein DHV-Mitglied, gegenüber der dpa über die „neugewonnenen Freiheitsrechte“. An zahlreichen Orten in Deutschland feiern Aktivistinnen und Aktivisten am Ostermontag die Legalisierung und laden zum gemeinsamen Kiffen, zu Diskussionsrunden und Demonstrationen ein.

apa

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  1. TomTom
    01.04.2024

    Dann müssten Cannabis Aktien steigen

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