von hz 28.03.2024 16:32 Uhr

Nächtliche Bärlauch-Sammler ertappt

Dem Forstdienst ist ein Schlag gegen das unkontrollierte Sammeln von Bärlauch gelungen. Gefährdete Pflanzenarten dürfen nicht gesammelt werden, in Schutzgebieten gilt generelles Sammelverbot.

Ein große Menge an Bärlauch, der in einem ausgewiesenen Biotop gepflückt wurde, konnte die Forststation Kaltern in der vergangenen Nacht im Gemeindegebiet von Eppan sicherstellen. - Foto: LPA/Forststation Kaltern

Die Forststation Kaltern hat in der vergangenen Nacht im Gemeindegebiet von Eppan in einem ausgewiesenen Biotop Bärlauch-Sammler ertappt, die große Mengen an Bärlauch illegal gepflückt haben, berichtet die Südtiroler Landesverwaltung. „Es handelt sich um eine sehr große Menge von rund 20 Kilogramm“, erklärt der Leiter der Forststation Kaltern, Daniel Pedrotti. Die Bärlauch-Sammler erwartet eine hohe Verwaltungsstrafe.

In den vergangenen Tagen waren immer wieder größere Bärlauch-Entnahmen in bestimmten Gebieten festgestellt worden. Die Landesabteilung Forstdienst hat daher einen Kontrolldienst eingerichtet. „Auch in den nächsten Wochen werden die Kontrollen sowohl tagsüber als auch nachts stichpunktartig fortgeführt“, erklärt Pedrotti.

In Schutzgebieten darf nicht gesammelt werden

Das Landesamt für Natur weist darauf hin, dass das Sammeln von Wildkräutern in Südtirol gesetzlich geregelt ist. Das Naturschutzgesetz (Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6) legt fest, wo wieviel von welcher Art gesammelt werden darf, um sicherzustellen, dass die Natur dadurch keinen Schaden nimmt. Dabei gilt: Seltene und gefährdete Arten – wie in Anhang B des Gesetzes aufgelistet – sind streng geschützt und dürfen nicht gesammelt werden. Auch alles, was in Schutzgebieten wie Biotopen oder Naturdenkmälern wächst, darf auf keinen Fall gesammelt werden. Es ist in diesen Gebieten somit illegal, Bärlauch oder andere Kräuter zu sammeln.

Bärlauch anpflanzen anstatt sammeln

Der Bärlauch (Allium ursinum) ist in Südtirol selten und nur für wenige Standorte im Einzugsbereich der Etsch bekannt. Die größten Vorkommen liegen innerhalb von Biotopen, wo das Sammeln verboten ist und bei Ãœbertretung die entsprechende Verwaltungsstrafe (fünf Euro pro Stängel) verhängt wird. „Leider wird diese Regel immer wieder missachtet, weshalb die Art auf der Roten Liste als gefährdet eingestuft ist mit der Gefährdungsursache ‘Sammeln’“, erklärt Amtsdirektor Leo Hilpold: „Wir rufen die Bevölkerung daher auf, auf das Sammeln von Bärlauch, erst recht auf die illegale Sammlung in Schutzgebieten, zu verzichten.“ Stattdessen sei es problemlos möglich, Bärlauch im Garten zu ziehen, in den meisten Gärtnereien seien auch Pflanzen erhältlich.

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