von ag 22.03.2024 15:38 Uhr

Vinschger Gemeindewappen wird abgeändert

Gemeindeausschuss, Bürgermeister und Tourismusgenossenschaft in Naturns würden ohne Beschluss und Zustimmung das Gemeindewappen aus dem 14. Jahrhundert abändern. Die Gemeinderäte der „Süd-Tiroler Freiheit“ (STF) klären über die fragwürdige Aktion in einer Aussendung auf.

Bild von Narcis Ciocan auf Pixabay

Der Gemeinderat der STF in Naturns, Dietmar Rainer, wollte in einer Anfrage bei der Sitzung des Gemeinderates am 18.03.2024 wissen, warum die Tourismusgenossenschaft das Gemeindewappen für Werbezwecke in schwarz-weiß abändere und verwende. Grund für die Anfrage seien etliche Beschwerden aus der Bevölkerung gewesen, welche sich wie auch die Gemeinderäte der „Süd-Tiroler Freiheit“ nicht daran erinnern könne, dass sie vom SVP regierten Gemeindeausschuss oder Bürgermeister Zeno Christanell informiert, geschweige denn gefragt wurde, ob das Gemeindewappen (ein gelbes Dreieck auf blauem Hintergrund) plötzlich in Schwarz-Weiß-Version von der Tourismusgenossenschaft Naturns verwendet werden kann.

Antwort der zuständigen Referentin

Die unbefriedigende Antwort der zuständigen Gemeindereferentin Astrid Pichler: Das neue Wappen sei das Ergebnis einer Arbeitsgruppe und habe das Ziel „einen neuen Auftritt und eine Neupositionierung in Sachen Thermalwasser” zu erreichen. Nähere Informationen würden erst in den nächsten Gemeinderatssitzungen folgen. Die Antwort auf die Kosten der Steuerzahler für das neue Design und seine Folgen, seien in der Beantwortung ausgeblieben, so die STF.

Bereits vor Beschluss in abgeänderter Form verwendet

Erst in der Sitzung des Gemeindeausschusses vom 12.03.2024 sei mit dem Beschluss Nr. 109 (Gegenstand “Ermächtigung zur Verwendung des Gemeindewappens zu Gunsten der Tourismusgenossenschaft”) beschlossen worden, dass die Tourismusgenossenschaft das Gemeindewappen auch in den Farben Schwarz und Weiß verwenden darf: Auf Druckschriften und -sorten, Plakaten, Veröffentlichungen, im Online-Bereich, auf Gegenständen zwecks „branding“, bei Werbeinseraten usw.

Der Beschluss trägt das Datum 15.03.2024, muss gemäß gesetzlicher Bestimmung zehn aufeinander folgende Tage veröffentlicht werden, und innerhalb dieser Frist kann Einspruch erhoben werden. In der Praxis wurde das farblich entfremdete Gemeindewappen laut STF aber bereits seit geraumer Zeit, ohne gültigen Beschluss, ohne den Gemeinderat und die Bevölkerung in dieser wichtigen Angelegenheit zu befragen, benutzt: Für Werbezwecke, auf Drucksachen und Gegenständen.

Oben das originale Wappen der Gemeinde Naturns, unten die abgeänderte Form des Wappens in schwarzweiß – Foto: STF

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