Sammelklage gegen die Volksbank erweitert

Klage wird zugelassen
Im vergangenen Jahr reichte das Aktionärskomitee Südtirol gemeinsam mit dem Verbraucherschutzverein Robin und dem „Centro Consumatori Italia“ eine Sammelklage ein, um den Schaden auszugleichen, den Sparer durch den Verkauf von Volksbank-Aktien erlitten hätten, die mit irreführenden Produktinformationsblättern versehen worden seien.
Das Gericht von Venedig hat nun beschlossen, die Klage zuzulassen und sogar zu erweitern. Diese Entscheidung ermögliche es den Sparern, die Aktien nach Juli 2015 erworben haben und das gleiche irreführende Produktinformationsblatt erhalten hätten, sich bis zum 27. Juli 2024 der Sammelklage anzuschließen.
Wo sich Interessierte melden können
Interessierte Aktionäre werden gebeten, bis Mai 2024 eine Interessenbekundung an die E-Mail-Adresse comitatoazionistisuedtirol@gmail.com zu senden oder sich unter der Nummer 379 193 60 43 zu melden. Bisher hätten sich bereits mehr als 630 Sparer der Sammelklage angeschlossen, deren Gegenwert sich auf etwa 5,5 Millionen Euro beläuft.
Auch Käufe nach Juli 2015 betroffen
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Käufe nach Juli 2015 betroffen sein könnten, da das irreführende Produktinformationsblatt auch in diesem Zeitraum verwendet worden sei. Käufe im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung Ende 2015 seien jedoch von der Sammelklage ausgeschlossen.
Die vorläufige Anhörung zur Fortführung des Verfahrens vor dem Gericht von Venedig wurde auf den 26. September 2024 verschoben. Betroffene Sparer werden vom Aktionärskomitee ermutigt, sich an das Aktionärskomitee zu wenden, um ihre Rechte zu verteidigen.






