Landtag erhält neue Befugnisse bei Änderungen des Autonomiestatuts

„Wichtige Neuerung“
„Die Autonomie gehört uns allen“, betonte Erstunterzeichner Paul Köllensperger. „Der Landtag, als wichtigstes demokratisches Organ und von den Bürgern gewählt, muss bei solch entscheidenden Änderungen mitreden können.“ Künftig wird die Landesregierung daher verpflichtet sein, die Fraktionsvorsitzenden regelmäßig über den Stand der Verhandlungen mit Rom zum Autonomiestatut zu informieren.
„Diese wichtige Neuerung und die Einbeziehung des Landtags, mit Vertretern der deutschen, ladinischen und italienischen Gemeinschaften, werden sicherlich dazu beitragen, in Rom eine stärkere Verhandlungsposition zu erreichen“, so Köllensperger. „Unser gemeinsames Ziel ist es jetzt, unsere Autonomie weiter auszubauen.“
Landtag sieht sich gestärkt
Die Autonomie in Südtirol habe seit über einem halben Jahrhundert ein friedliches Zusammenleben, wirtschaftliches Wachstum und selbstbestimmte Entscheidungen in wichtigen politischen Bereichen gesichert. „Es ist sozusagen unsere Verfassung“, betonte Köllensperger. „Änderungen an einem derart wichtigen Dokument für alle Südtiroler müssen transparent sein und unter Einbeziehung des Landtags beschlossen werden.“
Es sei bekannt, dass die Kompetenzen Südtirols mit der Verfassungsreform 2001 in mehreren Bereichen eingeschränkt wurden, ohne dass die demokratisch gewählten Vertreter darüber informiert wurden. Mit dem am Mittwoch angenommenen Beschlussantrag sieht sich der Landtag endlich in seiner Rolle als mitentscheidendes Organ gestärkt.






