von ag 26.02.2024 08:03 Uhr

Raser-Autos können ab 1. März enteignet werden

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer weniger Überschreitung möglich.

Symbolbild von Leopictures auf Pixabay

Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Der ÖAMTC bezweifelte indes die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von Rechtsprofessoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

„Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

APA

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  1. Itstime
    26.02.2024

    Irgendwann enteignen sie dann eure Häuser. Du wirst nichts besitzen und glücklich sein. Worte der Agenda 2030.

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