Mann sucht im Darknet Killer für Ex-Frau

Dass der Fall überhaupt ans Licht kam, war dem FBI zu verdanken. Die amerikanischen Ermittler fanden im Darknet einen Chatverlauf, in dem es um die geplante Ermordung einer Frau in Österreich ging und leiteten die Fakten weiter. Es stellte sich heraus, dass ein Mann im Sommer 2021 einen Killer gesucht hatte, der seine südamerikanische Frau ermorden sollte.
Sie habe „schreckliche Dinge“ getan und sollte dafür sterben, war die Begründung des Auftraggebers. Dem Ganzen war ein heftiger Streit um die Obsorge für den gemeinsamen Sohn vorausgegangen, im Zuge dessen der Mann mit dem Kind einmal ein ganzes Jahr ins Ausland verschwand. Unter dem Pseudonym „Jason Dark“ wurde er sich mit einem vermeintlichen „Killer“ einig. 7.000 Euro sollte der Mord an der Frau kosten, 9.000 wollte er zahlen, wenn sie besonders qualvoll – und per Video gefilmt – sterben würde. Er überwies knapp 6.000 Euro, dann herrschte Funkstille. Ein Jahr später trat dann das FBI auf den Plan und die Sache flog auf.
Zwei Jahre nach dem Vorfall kam nun eine neue Variante zur Sprache. Angeblich hatte der Beschuldigte am Tag nach der Auftragserteilung und Geldüberweisung alles rückgängig gemacht. Doch dafür gab es bisher keinen Beweis, für die anderen Fakten schon.
Warum er bei der Polizei nichts davon gesagt habe, dass er den Mordauftrag zurückgezogen habe, wollte Richter Florian Farmer wissen. „Es ging dort alles zu schnell und ich war in einem Ausnahmezustand“, erklärte der 33-Jährige. Eigentlich habe er im Darknet nur eine Waffe kaufen wollen, „um mir das Leben zu nehmen“, schilderte er. Dann habe ihm jemand geschrieben, „es gibt auch eine andere Lösung“. Er stimmte zu und zahlte, „aber dann konnte ich die ganze Nacht nicht schlafen und habe am nächsten Tag versucht, alles zu stoppen“.
Das Urteil
Freitagnachmittag kamen die acht Geschworenen zu einem einstimmigen Urteil: Der Angeklagte ist schuldig im Sinne der Anklage. Die Laienrichter haben ihm nicht geglaubt, dass er von sich aus von seinen Plänen wieder Abstand genommen hatte. Der Wiener erbat sich nach seiner Verurteilung drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft kündigte eine Strafberufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
APA/UT24






