Neue Details zum Tod von Florian Nussbaumer

Nach der am Leichnam von Nussbaumer Florian vorgenommenen äußeren und inneren Untersuchung zur Feststellung der Todesursache hat Dr. Barbareschi am heutigen Dienstag (3. Oktober) eine erste Beurteilung abgegeben, teilt die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen mit.
Der Rechtsmediziner hat als Todesursache eine Schädeldach- und Schädelbasisfraktur mit Subarachnoidalblutung festgestellt, die vermutlich durch den Aufprall des Kopfes auf eine ebene unverformbare Oberfläche (wie Straßenbelag) verursacht wurde. Der Leichnam wies außerdem eine dislozierte Fraktur am linken Bein auf; auf der Haut im Kniekehlenbereich waren Abdrücke zu erkennen, die einer ersten Beurteilung des Rechtsmediziners zufolge als Reifenabdruckspuren gewertet werden.
Der Leichnam wies zudem Rippenfrakturen ohne offensichtliche Vitalitätszeichen als mögliche Folgen von Wiederbelebungsmaßnahmen auf.






