Pädophiler Schauspieler muss nicht ins Gefängnis

Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.
Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll.
Er befindet sich seit mittlerweile zwei Jahren in Behandlung. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er weiterhin keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte mit den Weisungen Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.
FPÖ empört
Wie oe24.at mitteilt, fand Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp auf X (Twitter) drastische Worte: „Wenn der Rechtsstaat so versagt, braucht man sich in Zukunft über Selbstjustiz nicht wundern“, kommentierte er das Teichtmeister-Urteil.
Auch FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan zeigte sich in einer Aussendung enttäuscht: „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen ist Mord an Kinderseelen. Es kann nicht sein, dass Täter bei solchen Delikten ohne Haft davonkommen. Das kann und darf es in Zukunft nicht mehr geben. Schwere Strafen für die Täter sind ein Signal und eine Botschaft an die Opfer, dass ihre Peiniger die volle Missachtung der Gesellschaft treffen.“
APA/UT24






