Rittner Bahnen und Mendelbahn: Fahrgäste im Mittelpunkt

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten wurden nun in einer Charta der Dienstleistungsqualität schriftlich festgehalten, berichtet das LPA in einer Aussendung. Das entsprechende Einvernehmensprotokoll wurde vergangene Woche im Beisein von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider von den Vertretenden der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und der Sta unterzeichnet.
Die Dienstleistungscharta steht für die Rittner Seilbahn, die Rittner Schmalspurbahn und die Standseilbahn Mendel zur Verfügung. Am Dokument haben die Sta selbst und die Verbraucherzentrale Südtirol mitgeschrieben und dabei europäische und gesamtstaatliche Richtlinien und Vorgaben des Landes Südtirol berücksichtigt. „Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Fahrgäste zu wahren. Gerade der Bereich der öffentlichen Mobilität hat in den vergangenen Jahren einen quantitativen Ausbau erfahren. Umso mehr legen wir Wert darauf, dass höchste Qualitätsstandards eingehalten werden und den Fahrgästen die Möglichkeit geboten wird, Anregungen und Beschwerden zu melden“, sagt die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer.
Im Dokument sind die Dienstleistungen, die die Sta mit den Strukturen der Rittner Seil- und Schmalspurbahn sowie der Standseilbahn Mendel erbringen muss, detailliert beschrieben. „Alle Mitarbeiter arbeiten Tag für Tag daran, den Fahrgästen den bestmöglichen Dienst anzubieten. Das ist gleichzeitig unser Ansporn, uns stetig zu verbessern, gerade was die Zuverlässigkeit des Angebotes, den Fahrtkomfort und die Fahrgastinformation betrifft“, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Aus diesem Grund seien Rückmeldungen der Fahrgäste wichtig, die per Post, E-Mail oder telefonisch deponiert werden können. „Solche Hinweise helfen uns, die Bedürfnisse der Fahrgäste kennenzulernen und eventuelle Mängel zu beheben“, sagt Sta-Generaldirektor Joachim Dejaco.






