Nachbar mit Covid-19 angesteckt: Historisches Urteil vor Gericht

Bereits zweimal musste der Prozess aufgrund eines medizinischen Gutachtens vertagt werden, berichtet orf.at. Mit diesem sollte der direkte Zusammenhang zwischen dem Tod des Nachbarn und der Infektion der Frau belegt werden. Da der Anwalt der Angeklagten bezweifelte, dass die, für dieses Gutachten herangezogene PCR-Probe tatsächlich von der Frau stammte, wollte er diese nochmal überprüfen lassen. Da es jedoch keine Reste des Probematerials mehr gab, war dies nicht mehr möglich.
Dem bisherigen Gutachten und mehreren Zeugenaussagen zufolge, habe die Frau ihre Wohnung in einem Mehrparteienhaus in St. Veit, trotz ihres Wissens über eine Infektion mit dem Covid-19-Virus, verlassen (UT24 berichtete). Von einem „völlig sorglosen Umgang mit der Krankheit aus ideologischen Gründen“ der Frau sprach der Staatsanwalt Julius Heidinger. Verharmlost, wenn nicht gar geleugnet, soll die Angeklagte das Virus haben. Sie selbst beteuerte stets ihre Unschuld und klagte über fehlende Informationen über das Funktionieren der Viren oder Tests. Beim letzten Kontakt mit dem Verstorbenen, soll sie, laut ihrem Anwalt, noch gar nichts von ihrer Infektion gewusst haben und sei von einer Bronchitis ausgegangen.
Der Richter war jedoch der Meinung, dass, auch wenn dies der Fall gewesen wäre, sich die Frau in einem kranken Zustand ohne Schutzmaske mit ihrem an Krebs erkrankten Nachbarn getroffen hätte und damit unangebracht gehandelt habe. Sie wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde sie im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Anwalt der 53-Jährigen Bedenkzeit erbat und der Staatsanwalt volle Berufung anmeldete.






