„Geschlossene Höfe besser schützen“

Zwar ist im Februar von der Mehrheit die Einsetzung einer Expertengruppe zur Einschränkung des Ausverkaufs der Heimat zugestimmt, die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Korrektur des Höfegesetzes allerdings abgelehnt worden, schreibt Faistnauer in einer Ausssendung.
Da es sich um einen Eingriff in das Privateigentum handelt, brauche es tiefgreifende juridische Überprüfungen, um Auflagen festzulegen. „Statt diesen alten Vorwand immer wieder anzuführen, wäre endlich dem Rechnung zu tragen, dass die gesamte bestehende Regelung zum geschlossenen Hof den zivilrechtlichen Bereich betrifft“, so Faistnauer. Von verschiedenen Seiten wurden bereits Lösungsvorschläge eingebracht. Nun gelte es, im Gesetzgebungsausschuss alle notwendigen Grundlagen zu erarbeiten und endlich zu einer Regelung zu finden.
Altes Problem
Das Problem von Verkäufen geschlossener Höfe an landwirtschaftsfremde Interessenten – bereits 1980 in einem Landesgesetzentwurf von Matthias Ladurner-Parthanes ausführlich beschrieben – sei zwischenzeitlich zu evident, um es weiter mit Vorwänden abtun zu können. Zu viel stehe auf dem Spiel. Der geschlossene Hof als landwirtschaftliche Wohn- und Wirtschaftseinheit zur Sicherung des Fortbestandes bäuerlicher Familienbetriebe sei massiv bedroht. Es gelte, jeden Käufer zur Erfüllung der vollständigen Grundkriterien zu verpflichten, damit weiterhin gesichert ist, dass die landwirtschaftliche Produktion vordergründig bleibt, so der Landtagsabgeordnete.
„Es wäre schon längst dringend notwendig gewesen, das geltende Höfegesetz einer Überprüfung zu unterziehen. Die SVP-Bauernvertreter haben ein jahrzehntelanges schweres Versäumnis zu verantworten, durch welches unverzeihlich viele geschlossene Höfe in Hände landwirtschaftsfremder Interessenten mit landwirtschaftsfremden Kaufmotiven gelangt sind“, so Faistnauer.






