„Wir verteidigen die Bargeldfreiheit“

„Unter dem Banner der Geldwäschebekämpfung hat der Ausschuss zu einer Verordnung Stellung genommen, die die Barzahlungsgrenze für Personen, die mit Waren oder Dienstleistungen handeln, von 10.000 auf 7.000 Euro weiter absenkt. Glücklicherweise wurde der ursprüngliche Vorschlag der Berichterstatter von 3.000 Euro deutlich aufgestockt, auch Dank des Drucks der AfD im Verhandlungsprozess. Wir stimmen jedoch mit der Kommission darin überein, die bestehende Bargeldgrenze von 10.000 Euro beizubehalten“, so Beck in einer Aussendung.
Beck beantragte auch eine namentliche Abstimmung zu diesem Punkt und stellte fest, dass FDP und Union, welche immer wieder weitere Beschränkungen des Barverkehrs kritisiert hatten, für eine Absenkung der Barzahlungsgrenze gestimmt haben. Die AfD ist nun die einzige Partei Deutschlands, die die Bargeldfreiheit verteidigt.
„Die AfD unterstützt konsequente Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Allerdings hat sich der Wirtschaftsausschuss nun für eine Verordnung statt einer Richtlinie entschieden, die jeglichen Spielraum für die nationalen Mitgliedstaaten ausschließt. Wir begrüßen, dass einige unserer Änderungen in den endgültigen Text aufgenommen wurden, wie z. B. eine stärkere Fokussierung auf vermögende Privatpersonen und eine Erweiterung der Liste politisch exponierter Personen, die einer verstärkten Sorgfaltspflicht unterliegen. Wir lehnen jedoch die Absenkung der Barzahlungsobergrenze und die Kriminalisierung von Edelmetallgeschäften ab. Während wir uns auf Geldwäsche durch organisierte Kriminalität und islamistische Terroristen konzentrieren sollten, entscheidet sich die EU dafür, die Transaktionen deutscher Sparer und Rentner starker zu überwachen. Das ist ein Irrweg“, so Beck, Mitglied des Europäischen Parlaments.






