von aw 18.03.2023 08:00 Uhr

Südtirol: Wohnbauförderung – Neue teure Hürden für Antragsteller

In Südtirol wurde am 22. Dezember 2022 durch das Landesgesetz Nr. 15 eine weitreichende Änderung im “Wohnbauförderungsgesetz” von 1998 beschlossen. Die Landesregierung hat die Gesetzesänderung stillschweigend und ohne größere öffentliche Aufmerksamkeit durchgesetzt, obwohl die Entscheidung für die Antragsteller eine erhebliche finanzielle Belastung bedeutet. Der Beschluss wirft Fragen zum Interesse an sozialer Gerechtigkeit in der Wohnungspolitik auf.

Bild von Tumisu auf Pixabay

Folgendes wurde abgeändert: Die Gesuchsteller für die Wohnbauförderung konnten bis 23. Dezember 2022 beim Amt für Wohnbauprogrammierung einen Antrag um Anmerkung der Sozialbindung stellen. Nach Abwicklung aller bürokratischer Vorlagen hat das zuständige Amt anschließend ein Dekret des Direktors der Abteilung Wohnungsbau erstellt und dieses zur Registrierung bei der Agentur für Einnahmen vorgelegt. Damit verbunden waren Fixkosten in der Höhe von 432,00 Euro. Seit 23. Dezember 2022 erfolgt die Anmerkung der Sozialbindung im Grundbuch aufgrund des von einem Notar beglaubigten hypothekarischen Darlehensvertrages oder einer einseitigen, von einem Notar beglaubigten Verpflichtungserklärung. Die damit verbundenen Kosten variieren je nach Notar, liegen in der Regel aber über 1.000 Euro. Also mehr als eine Verdoppelung der ursprünglichen Kosten. Diese Entscheidung trifft vor allem jene hart, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Die Frage stellt sich: Wessen Interessen vertritt die Landesregierung wirklich?

Herbe Verluste für Gesuchsteller aufgrund der langen Bearbeitungszeiten

Denn dieser Missstand ist nicht der einzige, mit dem die Gesuchsteller für die Wohnbauförderung konfrontiert sind. Zwischen Gesuch um Wohnbauförderung und der Auszahlung des Landesbeitrages vergehen nunmehr leicht drei Jahre. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Abteilung für Wohnbauförderung stark unterbesetzt ist. Diese lange Wartezeit kostet die Gesuchsteller Unmengen an Geld, denn der Landesbeitrag wird in den meisten Fällen von einer Bank vorfinanziert. Bei einem aktuellen Zinssatz von über acht Prozent verlieren die Gesuchsteller innerhalb von drei Jahren also mindestens 24 Prozent des Landesbeitrages. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das beispielsweise für eine Einzelperson, die Anrecht auf das Höchstausmaß des einmaligen Beitrages für Kauf und Neubau hat, einen Verlust von 7.020 Euro. Statt 29.250 Euro erhält der Gesuchsteller nur noch 22.230 Euro.

Wenn man die drastische und ungerechtfertigte Kostensteigerung für die Gesuchsteller der Wohnbauförderung näher betrachtet, stellt sich einem unweigerlich die Frage: Warum steuert die Landesregierung nicht gegen, sondern sorgt für weitere Kostensteigerungen? Das Argument, dass die Wohnbauförderung dem Land zu teuer wird, kann man nicht gelten lassen. Denn während im Jahr 2006 noch 105 Mio. Euro ausgezahlt wurden, waren es 2022 nur noch 34,2 Mio. Euro. Das entspricht einer Kostensenkung von mehr als zwei Dritteln innerhalb von 16 Jahren.

Reaktion seitens der Landesregierung dringend erforderlich

Die Landesregierung täte gut daran, ihre Entscheidung bezüglich der Anmerkung der Sozialbindung im Grundbuch zu überdenken und zum altbewährten System zurückzukehren, denn der Beschluss von Dezember 2022 ist alles andere als sozial. Zudem muss das Personal der Abteilung für Wohnbauförderung zeitnahe aufgestockt werden, um die Dauer zwischen Gesuchstellung und Auszahlung des Landesbeitrages zu verkürzen, denn es steht nicht weniger als der soziale Zusammenhalt und das Vertrauen in die Politik auf dem Spiel.

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